Ab Sonntag, 25. Juni bis vorläufig 16. Juli 2023 gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamtes ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Das Entnahmeverbot betrifft sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.
Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, auch auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten.
Durch die anhaltende und auch in den kommenden Wochen zu erwartende Trockenheit ohne nennenswerten Niederschlag erreichen viele größere Gewässer und vor allem kleinere Bäche im Bodenseekreis derzeit kritische Pegelstände. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden erheblich unter dem Wassermangel, ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt. Wer in dieser kritischen Situation das Verbot ignoriert, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Lokale Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage allenfalls kurzfristig, vorübergehend und lokal abmildern. Es ist aktuell aber mit keiner grundlegenden Entspannung und mit keinem nachhaltigen Anstieg der Gewässerpegel zu rechnen. Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, wird gegebenenfalls die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Das Verbot ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt, in dem ebenfalls ein generelles Wasserentnahmeverbot gilt.