Neue Fahrradstraße zwischen Friedrichshafen und Eriskirch

Radlerinnen und Radler können sich freuen: Ab sofort ist der vormalige Wirtschaftsweg zwischen Friedrichshafen und Eriskirch, der parallel zur B 31 verläuft, offiziell eine Fahrradstraße. Freigegeben wurde die Fahrradstraße von Bürgermeister Arman Aigner aus Eriskirch, Landrat Luca Wilhelm Prayon und Bürgermeister Dieter Stauber aus Friedrichshafen.

„Der Bodenseekreis hat es sich zum Ziel gemacht, den Anteil des Radverkehrs deutlich zu steigern. Dafür erweitern und verbessern wir kontinuierlich das Radwegenetz im Landkreis. Dort wo es fachlich sinnvoll ist, unterstützen wir als Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung von Fahrradstraßen“, so Landrat Luca Wilhelm Prayon.

Bürgermeister Dieter Stauber ergänzt: „Wir haben hier neben der B 31 für den KFZ-Verkehr, dem gekiesten touristischen Bodensee-Radweg und dem eher den Fußgängern vorbehaltenen Uferweg durch das Eriskircher Ried nun auch noch eine Fahrradstraße, die für den Fahrradverkehr beispielsweise für Berufspendler zur Verfügung steht“.

Auch Bürgermeister Arman Aigner freut sich über die Fahrradstraße: „Bei Verkehrsstraßen muss man ja bekanntlich über den Tellerrand der eigenen Kommune hinausdenken. So stellt dieser Abschnitt des Bodenseeradweges die Hauptverbindung für Radfahrer von und nach Friedrichshafen dar und wird durch diese neue Fahrradstraße gestärkt und auch attraktiver. Ich bedanke mich bei allen in der Umsetzung Beteiligten für die herausragende interkommunale Zusammenarbeit“.

Auf dem knapp 1,5 Kilometern langem Teilstück ist bereits viel Radverkehr unterwegs. Nun wird das Radfahren aber noch sicherer gemacht, denn es gilt Tempo 30 und der Grundsatz, dass der Radverkehr Vorrang hat. Auch das Verbot für Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme für den landwirtschaftlichen Verkehr, bleibt bestehen. Das heißt, dass der bisher erlaubte Verkehr die Straße weiterhin nutzen darf. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf Tempo 30 auch besonders auf die Radfahrenden achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radlerinnen und Radler auf einer Fahrradstraße immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Radfahrenden dabei nicht behindern darf.

Um die Fahrradstraße für alle Nutzenden zu verdeutlichen, wurden neue Hinweisschilder – ein Fahrrad im blauen Kreis mit dem Zusatz „Fahrradstraße“ aufgebaut und auch ein Bodenpiktogramm angebracht. Wie bisher auch, können Anlieger und auch Kleinkrafträder den Weg weiterhin befahren.
 

Bildinfo: von links: Bürgermeister Arman Aigner, Bürgermeister Dieter Stauber und Landrat Luca Wilhelm Prayon. Foto: Stadt Friedrichshafen