Das seit Ende Juni geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 11. August 2023 verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, aktuell auch darauf zu verzichten.
Viele größere Gewässer und vor allem kleinere Bäche haben weiterhin teils kritische Pegelstände. Auch die Gewitter und Niederschläge der vergangenen Tage haben die Situation nicht nachhaltig verbessert, sondern allenfalls kurzfristig abgemildert. Damit die Pegel im Landkreis nachhaltig ansteigen können, sind über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Bei einer nachhaltigen Verbesserung in den kommenden Wochen wird gegebenenfalls die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben.
Unter den ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt leiden Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Wasserentnahmen durch den Menschen für die Bewässerung von Grünflächen können die Situation im Einzelfall dramatisch verschärfen. Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Die verlängerte Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt am 14. Juli 2023 formell auf der Internetseite des Bodenseekreises bekanntgemacht. Der vollständige Wortlaut kann dort nachgelesen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen