Das seit Mitte August geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 15. Oktober 2023 verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, aktuell auch darauf zu verzichten.
Viele größere Gewässer und vor allem kleinere Bäche haben weiterhin teils kritische Pegelstände. Auch lokale Schauer können die Situation nicht nachhaltig verbessern. Damit die Pegel im Landkreis nachhaltig ansteigen können, sind über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies aber nicht erwarten.
Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, wird gegebenenfalls die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen von dem Entnahmeverbot zu beantragen. Dies war in den vergangenen Wochen an einzelnen Gewässern z. B. der Argen zeitweise aufgrund von punktueller Niederschläge und ausreichendem Wasserdargebot möglich.
Die verlängerte Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt am 17. September 2023 formell auf der Internetseite des Bodenseekreises bekanntgemacht. Der vollständige Wortlaut kann dort nachgelesen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen