Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Unterkunft für Geflüchtete in Dr.- Zimmermann-Str. in Meersburg geplant

In der Meersburger Dr.-Zimmermann-Straße 18/3 will das Landratsamt Bodenseekreis eine Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen einrichten. In dem ehemaligen Gewerbeobjekt könnten nach den aktuellen Plänen des Kreises voraussichtlich ab Sommer 2024 bis zu 100 Menschen ein Dach über dem Kopf erhalten. Aktuell werden hierfür die baurechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen geklärt. Um das Gebäude für den Zweck einer Gemeinschaftsunterkunft zu nutzen, müssen noch Planungen und Umbauten erfolgen, die entsprechend der Verfügbarkeit von Material und Handwerksleistungen in den kommenden Monaten durchgeführt werden sollen. Die genaue Zeitplanung steht noch nicht fest.

In der sogenannten vorläufigen Unterbringung leben die Menschen in Mehrbettzimmern. Sie versorgen sich selbst, wofür ihnen Gemeinschaftsküchen zur Verfügung stehen. Ihr Aufenthalt in der Obhut des Landkreises dauert bis zu zwei Jahre oder bis der aufenthaltsrechtliche Status im Rahmen des Asylverfahrens geklärt ist. In der Unterkunft werden die Menschen im Alltag durch die Heimleitung, eine Sozialbetreuung, eine hauswirtschaftliche Beratung und Kontrolle sowie einen Sicherheitsdienst betreut und begleitet. Aus welchen Ursprungsländern diese Menschen kommen werden, ist noch nicht bekannt.

Bevor die ersten Menschen in die neue Unterkunft einziehen, plant das Landratsamt für die Anwohner und interessierte Bürgerschaft eine Besichtigungsmöglichkeit. Hier stellt sich dann auch bereits ein Teil des betreuenden Personals vor und es können Fragen zum täglichen Leben in der Einrichtung besprochen werden. Der Termin wird einige Tage vorher im Gemeindeblatt, über die lokale Presse und Informationskanäle des Landratsamts bekannt gegeben.

Die anhaltende Migrationskrise fordert Landkreise und Kommunen aktuell extrem. Auch der Bodenseekreis ist als untere Aufnahmebehörde verpflichtet, die ihm aus den Landeserstaufnahmestellen zugewiesenen Menschen vorläufig unterzubringen, bis deren Aufenthaltsstatus geklärt ist. Aktuell sind dies größenordnungsmäßig rund 150 Personen pro Monat. Der Bodenseekreis betreibt hierfür bereits 26 reguläre Gemeinschaftsunterkünfte sowie aktuell fünf Notunterkünfte überwiegend in Sporthallen. Rund 1.300 Menschen leben hier. Weitere Gemeinschafts- und Notunterkünfte sind in der Fertigstellung.