Flucht und Asyl: Aktueller Lagebericht für den Bodenseekreis und Oktober-Rückblick

Im Oktober 2023 hat der Bodenseekreis 127 geflüchtete Menschen aufgenommen (Vormonat: 170), 52 davon aus der Ukraine. Im November rechnet die Kreisverwaltung mit der Ankunft von etwa 150 Personen. Der größte Teil dieser Menschen wird aus Erstaufnahmestellen des Landes hierher zugewiesen. Ein kleinerer Anteil reist eigenständig an. Ende Oktober lebten 1.330 Menschen in den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises (Vormonat: 1.267). Bund und Land haben auch für die kommenden Monate hohe Zuweisungszahlen angekündigt. Angesichts dieser Prognosen und der dafür zusätzlich benötigten Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten ist absehbar, dass der Bodenseekreis voraussichtlich ab kommendem Frühjahr keine geregelte Unterbringung mehr leisten können wird. Bereits in der Planung oder im Aufbau befindende Unterkünfte sind bei dieser aktuellen Bewertung berücksichtigt.

Aktuell sind 3.078 Menschen aus der Ukraine bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis als Kriegsgeflüchtete gemeldet. In dieser Saldo-Zahl sind sowohl neuangekommene Personen berücksichtigt als auch rück- und weitergereiste.

Der Bodenseekreis betreibt derzeit über den Landkreis verteilt insgesamt 26 reguläre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftsküchen und -bädern. Aktuell sind das 953 Personen (Vormonat: 932). Wegen der großen Zahl der zu versorgenden Menschen aus aller Welt reichen die Kapazitäten in den regulären Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises nicht aus. Deshalb muss der Landkreis viele Menschen in Notunterkünften in provisorisch hergerichteten Sporthallen oder anderen Gebäuden beherbergen. Aktuell leben insgesamt 392 Menschen (Vormonat: 398) in fünf Notunterkünften. Derzeit werden zwei weitere Liegenschaften als Notunterkünfte hergerichtet: ein ehemaliger Supermarkt in Salem-Mimmenhausen sowie ein ehemaliges Möbelgeschäft in Tettnang-Bürgermoos.

Unterkunft für Geflüchtete in Meersburg geplant

Zudem möchte das Landratsamt Bodenseekreis in der Meersburger Dr.-Zimmermann-Straße 18/3 eine Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen einrichten. In dem ehemaligen Gewerbeobjekt könnten nach den aktuellen Plänen des Kreises voraussichtlich ab Sommer 2024 bis zu 100 Menschen ein Dach über dem Kopf erhalten. Aktuell werden hierfür die baurechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen geklärt. Die genaue Zeitplanung steht noch nicht fest. Mehr Infos unter www.bodenseekreis.de/aktuelles/artikel/2023/10/unterkunft-fuer-gefluechtete-in-dr-zimmermann-str-in-meersburg-geplant/ 

Aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises (sogenannte vorläufige Unterbringung) ziehen die Menschen spätestens nach zwei Jahren wieder aus, in der Regel aber früher. Dann sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz die Städte und Gemeinden gefordert, Unterkünften zu organisieren, sofern die Betreffenden das nicht selber schaffen. Aktuell nimmt der Landkreis jeden Monat deutlich mehr Personen auf, als aus seinen Unterkünften ausziehen. Deshalb gibt es einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Gemeinschafts- und Notunterkünften. 

Gastfamilien dringend gesucht

Aktuell leben rund 92 unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Landkreis, die ohne Eltern oder sorgeberechtigte Angehörige nach Deutschland gekommen sind. Für diese sucht das Jugendamt des Bodenseekreises deshalb dringend Gastfamilien. In der Regel handelt es sich um Jungs zwischen 13 und 17 Jahren. Wer helfen möchte, kann sich unter Tel. 07541 204-5646 oder -5058 sowie per E-Mail unter jugendamt@bodenseekreis.de an das Jugendamt wenden.

Informationsportale des Landkreises für Geflüchtete und Menschen, die helfen wollen:

www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht 

https://integreat.app/bodenseekreis/de