Das Landratsamt plant in Ailingen-Berg in Friedrichshafen eine Betreuungseinrichtung für geflüchtete Minderjährige. Im Köstenbach 11 sollen ab dem Frühjahr 2024 etwa 24 Jugendliche und junge Erwachsene in einer sozialpädagogisch betreuten Wohnform leben.
Die in der Fachsprache unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz UmA, genannten jungen Menschen sind schulpflichtig und werden tagsüber durch ausgebildete Betreuerinnen und Betreuer begleitet. Diese stellen sicher, dass die Jugendlichen einen geregelten Tagesablauf und Verpflegung haben und kümmern sich um die Notwendigkeiten des täglichen Lebens. Nachts ist Sicherheitspersonal vor Ort. Voraussichtlich werden hier überwiegend 15- bis 17-jährige Jungs einziehen, die ohne sorgeberechtigte Begleitung im Bodenseekreis angekommen sind. Deshalb ist das Jugendamt des Landratsamts für deren Betreuung zuständig. Nach aktueller Planung sind vier der voraussichtlich insgesamt 24 Betreuungsplätze für die Verselbständigungs-Begleitung junger Erwachsener zwischen 18 und in der Regel 21 Jahren vorgesehen. Mit dieser sozialpädagogischen Betreuungsarbeit wird ein professioneller Träger der Jugendhilfe beauftragt.
Das Wohngebäude in unmittelbarer Nachbarschaft eines landwirtschaftlichen Betriebs wurde vom Landkreis für zunächst drei Jahre angemietet. Der Vertrag sieht jährliche Verlängerungsoptionen vor. Aktuell plant das Bau- und Liegenschaftsamt des Landratsamts die nötigen Umbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen. Insbesondere müssen im Bereich des Brandschutzes noch Einbauten erfolgen. Aus jetziger Sicht sollen die handwerklichen Arbeiten dann in den ersten Wochen des neuen Jahres beauftragt und erledigt werden, sodass die ersten Jugendlichen hier im Frühjahr einziehen könnten.
Bevor der Betrieb der Einrichtung beginnt, will das Landratsamt mit den Nachbarn und Anwohnern in den Dialog gehen. Dabei wird die Arbeit der Jugendhilfeeinrichtung vorgestellt und es werden Ansprechpersonen benannt.
Die anhaltende Migrationskrise fordert Landkreise und Kommunen aktuell extrem. Die Versorgung und Betreuung unbegleiteter Jugendlicher muss dabei gesetzlich nach Jugendhilfestandards erfolgen. Aktuell kümmert sich das Jugendamt des Bodenseekreises um 95 junge geflüchtete Menschen. Diese Betreuung dauert in der Regel bis zur Volljährigkeit an, beziehungsweise bis Angehörige in Deutschland ausfindig gemacht werden konnten. Unter bestimmten Voraussetzungen begleitet das Jugendamt die jungen Menschen auch noch beim Schritt ins Erwachsenenleben. Diese Betreuung und Begleitung leistet das Jugendamt für alle jungen Menschen in seiner Obhut, unabhängig von deren Herkunft und ausländerrechtlichem Status.