Im November 2023 hat der Bodenseekreis 64 geflüchtete Menschen aufgenommen (Vormonat: 127), 18 davon aus der Ukraine. Im Dezember rechnet die Kreisverwaltung mit der Ankunft von etwa 90 Personen. Der größte Teil dieser Menschen wird aus Erstaufnahmestellen des Landes hierher zugewiesen. Ein kleinerer Anteil reist eigenständig an. Ende November lebten 1.317 Menschen in den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises (Vormonat: 1.330). Bund und Land haben für die kommenden Monate hohe Zuweisungszahlen angekündigt. Angesichts dieser Prognosen und der dafür zusätzlich benötigten Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten ist absehbar, dass der Bodenseekreis voraussichtlich ab kommendem Frühjahr keine geregelte Unterbringung mehr leisten können wird. Bereits in der Planung oder im Aufbau befindende Unterkünfte sind bei dieser aktuellen Bewertung berücksichtigt.
Aktuell sind 3.088 Menschen aus der Ukraine bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis als Kriegsgeflüchtete gemeldet. In dieser Saldo-Zahl sind sowohl neuangekommene Personen berücksichtigt als auch rück- und weitergereiste.
Der Bodenseekreis betreibt derzeit über den Landkreis verteilt insgesamt 26 reguläre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftsküchen und -bädern. Aktuell sind das 976 Personen (Vormonat: 953). Wegen der großen Zahl der zu versorgenden Menschen aus aller Welt reichen die Kapazitäten in den regulären Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises nicht aus. Deshalb muss der Landkreis viele Menschen in Notunterkünften in provisorisch hergerichteten Sporthallen oder anderen Gebäuden beherbergen. Aktuell leben insgesamt 341 Menschen (Vormonat: 392) in vier Notunterkünften.
Derzeit wird in Tettnang-Bürgermoos ein ehemaliges Möbelgeschäft als Notunterkunft mit bis zu 170 Plätzen hergerichtet. Zudem soll in Salem-Beuren in einem ehemaligen Pflegeheim eine Gemeinschaftsunterkunft mit bis zu 60 Plätzen entstehen. Aktuell werden hierfür die vertraglichen und baurechtlichen Voraussetzungen geklärt.
Wie schon im letzten Winterhalbjahr hat der Landkreis zudem das Feriendorf Langenargen als provisorische Unterkunft angemietet. Bis maximal 15. März 2024 können dort bis zu 60 Menschen ein Dach über dem Kopf bekommen.
Aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises (sogenannte vorläufige Unterbringung) ziehen die Menschen spätestens nach zwei Jahren wieder aus, in der Regel aber früher. Dann sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz die Städte und Gemeinden gefordert, Unterkünften zu organisieren, sofern die Betreffenden das nicht selber schaffen. Aktuell nimmt der Landkreis jeden Monat deutlich mehr Personen auf, als aus seinen Unterkünften ausziehen. Deshalb gibt es einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Gemeinschafts- und Notunterkünften.
Informationsportale des Landkreises für Geflüchtete und Menschen, die helfen wollen:
www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht
https://integreat.app/bodenseekreis/de