+++ Haushaltsplan 2024 mit 470 Millionen Euro Volumen beschlossen +++ neue Gebühren für Kindertagespflege +++ Busse erhalten Fahrgastzählsystem +++ Planung für Asylunterkunft FN-Schwabstraße +++ Beitritt zur Vierländerregion Bodensee GmbH +++
Wichtige Themen und Beschlüsse des Kreistags des Bodenseekreises am 13. Dezember 2023:
Haushaltsplan 2024
Der Kreistag hat den im November eingebrachten Haushaltsplanentwurf in der vorangegangenen Sitzungsrunde seiner Fachausschüsse beraten und in der Kreistagssitzung beschlossen. Damit haben der Landkreis und die Kreisverwaltung einen gültigen Budgetplan für das kommende Jahr und ist handlungsfähig. Der Plan muss allerdings noch durch das Regierungspräsidium Tübingen genehmigt werden.
Das Zahlenwerk hat ein Gesamtvolumen von knapp 470 Millionen Euro (Vorjahr 410 Mio. Euro). Vorgesehen sind Investitionen von insgesamt rund 21,8 Millionen Euro. So sollen rund 4,5 Millionen Euro in die bauliche und technische Ausstattung der beruflichen Schulen des Landkreises fließen. Etwa 4,2 Millionen sind für den Bau von Radwegen vorgesehen. Die Kreisumlage soll um einen Prozentpunkt erhöht werden. Dennoch sieht die Berechnung ein Defizit von voraussichtlich 7,8 Millionen Euro vor, die aus Rücklagen beglichen werden. Die Schuldenbelastung des Landkreises soll derweil um 4,3 Millionen Euro steigen.
Der Haushaltsplan sowie weitere Informationen dazu können online nachgelesen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/kreisfinanzen/haushalt/
Gebührenanpassung für Kindertagespflege
Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege steigen im Bodenseekreis ab kommendem Jahr um rund 8,5 Prozent. Das entspricht den von den Fachverbänden für die kommunalen und kirchlichen Kindergärten und Krippen empfohlenen Beitragssteigerungen. Ab Januar 2024 kostet die Betreuungsstunde für Über-Dreijährige 1,07 statt bisher 0,99 Euro und für Unter-Dreijährige Kinder 3,17 statt 2,92 Euro. Der Bodenseekreis hatte die Beiträge letztmalig zum Jahreswechsel 2023 angehoben. Die Gebühreneinnahmen decken rund 20 Prozent der tatsächlichen Kosten.
Familien, die Sozialleistungen empfangen, zahlen grundsätzlich keinen Kostenbeitrag. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, ihre zumutbare Belastung sowohl für die Gebühren der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen, als auch für den Kostenbeitrag in der Kindertagespflege überprüfen zu lassen. Die zumutbare Belastungsgrenze für Familien im Bodenseekreis (Beispielrechnung Mutter, Vater, 2 Kinder) liegt bei einem monatlichen Haushaltsnetto-Einkommen von 2.930 EUR. Erst ab diesem Einkommen ist ein Kostenbeitrag zu bezahlen.
Busse bekommen Fahrgastzählsystem
Ein Teil der Busse im Bodenseekreis soll künftig mit elektronischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausgestattet werden. Die anonymen Daten werden auch dabei helfen, das ÖPNV-Angebot im Landkreis besser zu planen und zum Beispiel die Fahrzeuggrößen und Fahrtakte besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das technische Projekt wird gemeinsam durch die Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen umgesetzt und durch das Land finanziell gefördert. Die Verwaltung erwartet im Bodenseekreis Kosten von je rund 80.000 Euro in den kommenden beiden Jahren. Die automatischen Fahrgastzählungen sollen voraussichtlich im Jahr 2025 beginnen.
Angepasste Bauplanung für Asyl-Unterkunft FN-Schwabstraße
Der Kreistag hat den geänderten Bauplänen für den Neubau der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in der Friedrichshafener Schwabstraße zugestimmt. Anstelle der ursprünglich geplanten zwei viergeschossigen Gebäude sollen nun drei dreigeschossige Gebäude auf dem Gelände hinter dem Polizeirevier entstehen. Änderungen wurden auch bei der Positionierung der Gebäude sowie dem Abstand und Sichtachsen zu den benachbarten Wohnhäusern geplant. So sollen zwei Gebäude entlang der Nordostgrenze und eins parallel zum südöstlichen Baukörper angeordnet und die Flächen zu den Nachbarbebauungen mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Auch die neuen Entwürfe sehen Platz für bis zu 128 Menschen vor.
Anlass für die Umplanungen waren Vorschläge des Gestaltungsbeirats der Stadt. Durch die neue Bauweise ergeben sich Mehrkosten von rund einer halben Million Euro. Die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 8,5 Millionen Euro geschätzt. Den Neubau hatte der Kreistag bereits im März dieses Jahres beschlossen. Im nächsten Schritt wird die Verwaltung den Bauantrag bei der Stadt als genehmigende Baurechtsbehörde einreichen. Nach der Baugenehmigung können dann die Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben werden. Die Verwaltung rechnet mit der Fertigstellung der drei Baukörper im Jahr 2026. Der Landkreis benötigt in Friedrichshafen dringend neue Unterkünfte. Denn neben den weiterhin hohen Zuweisungen geflüchteter Menschen fallen bis Mitte 2025 zwei Unterkünfte in der Ehlerstraße (20 Plätze) sowie Friedrichstraße (46 Plätze) weg.
Beitritt zur Vierländerregion Bodensee GmbH
Der Landkreis tritt der neu gegründeten Vierländerregion Bodensee GmbH bei. Damit soll die bekannte Marke „Vierländerregion Bodensee“ einen handlungsfähigen Träger erhalten, um diese zu bewirtschaften und weiterzuentwickeln. Die GmbH soll darüber hinaus gegenüber den internationalen Bodenseeanrainern als neuer Ansprechpartner dienen. Bisher wurde die Marke durch die Bodensee-Standortmarketing (BSM) geführt, die zwischenzeitlich aufgelöst worden ist. In den kommenden drei Jahren soll sich die neue Verwaltungsstruktur bewähren können und eine seeumspannende Etablierung der Marke erreicht werden. Den Landkreis kostet die Mitgliedschaft in der neuen Gesellschaft 12.700 Euro pro Jahr. Die Marke gibt es seit 2011 und ist ein Instrument der Wirtschafts- und Tourismusförderung. Sie soll die Vorzüge der Bodenseeregion als Wirtschaftsstandort, Lebensheimat und Urlaubsdestination kommunikativ transportieren.
Alle öffentlichen Sitzungsvorlagen der Kreistagsgremien sowie der jeweilige Beschlussstatus können online abgerufen werden:
https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/kreistag/kreistag-online/