Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Silvester ohne Blaulicht

Damit das neue Jahr nicht mit Blaulicht und Martinshorn eingeläutet werden muss, geben das Ordnungsamt und die Feuerwehren des Bodenseekreises einige wichtige Hinweise. Denn Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst will zu Silvester wohl niemand als unerwartete Gäste bei sich daheim haben. So gibt es einige gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt, bevor die Lunte angezündet wird. Auch die Brand- und Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen darf niemals unterschätzt werden. Zudem gilt immer: Bitte Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere nehmen.

Gesetzliche Vorgaben
(§ 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

•    Es dürfen nur Feuerwerkskörper abgebrannt werden, die das CE-Zeichen tragen.
•    Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
•    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr erlaubt. Außerhalb der zugelassenen Zeit stört und erschreckt die Knallerei unbeteiligte Dritte in erheblichem Umfang und kann – wie alle Verstöße gegen diese Vorschriften – mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
•    Feuerwerkskörper dürfen nicht in Richtung von Personen oder brennbaren Gegenständen, Gebäuden oder Buschwerk und Wäldern abgefeuert werden.
•    Das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, beispielsweise Fachwerkhäusern, ist verboten.
•    Die Gemeinden können weitere Abbrennverbote erlassen. Meist ist dies in historischen Altstädten der Fall.
•    Darüber hinaus bittet das Landratsamt Bodenseekreis darum, Feuerwerkskörper aus Rücksicht auf die Tiere nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen oder Koppeln zu zünden.

Brände und Unfälle vermeiden

Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff. Jedes Jahr geschehen damit schlimme Unfälle. Hände, Augen und Ohren sind besonders gefährdet. Außerdem können sie schnell Brände entfachen. Die Feuerwehren des Bodenseekreises raten daher, folgende Grundregeln zu beachten:

•    Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu befolgen. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerkskörpern in geschlossenen Räumen verboten.
•    Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen oder illegal aus dem Ausland einführen.
•    Böller, Raketen & Co. niemals am Körper tragen, etwa in Jacken- oder Hosentaschen. Diese nur so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
•    Raketen bei stärkerem Wind oder Windböen nicht abfeuern.
•    Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen.
•    Für den Notfall Löschmittel, beispielsweise einen Eimer Wasser oder Feuerlöscher, bereitstellen.
•    Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden und mit Wasser unbrauchbar machen.
•    Vor Silvester brennbare Gegenstände am Haus, auf dem Balkon und Terrasse entsorgen oder ins Haus bringen.
•    Fenster während der Knallerei schließen.

Sollte doch etwas passieren, ist die europaweite Notrufnummer 112 die richtige Wahl. Weitere wichtige Rufnummern auch unter dem Menüpunkt „Notfall“ auf bodenseekreis.de: https://www.bodenseekreis.de/landratsamt-a-z/notfalldienste/

Die Feuerwehren im Bodenseekreis und das Landratsamt wünschen allen Bewohnerinnen und Bewohnern und Gästen einen guten und sicheren Rutsch ins neue Jahr 2024!