Flucht und Asyl: Aktueller Lagebericht für den Bodenseekreis und Dezember-Rückblick

Im Dezember 2023 hat der Bodenseekreis 124 geflüchtete Menschen aufgenommen (Vormonat: 64), 67 davon aus der Ukraine. Im Januar rechnet die Kreisverwaltung mit der Ankunft von etwa 100 Personen. Der größte Teil dieser Menschen wird aus Erstaufnahmestellen des Landes hierher zugewiesen. Ein kleinerer Anteil reist eigenständig an. Ende Dezember lebten 1.359 Menschen in den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises (Vormonat: 1.317). Aktuell sind 3.108 Menschen aus der Ukraine bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis als Kriegsgeflüchtete gemeldet. In dieser Saldo-Zahl sind sowohl neuangekommene Personen berücksichtigt als auch rück- und weitergereiste.

Bei anhaltend hohen Zuweisungszahlen und Ankünften im Landkreis ist absehbar, dass der Bodenseekreis voraussichtlich in den kommenden Monaten an den Punkt kommt, an dem keine geregelte Unterbringung mehr leistbar ist. Der Bodenseekreis betreibt derzeit über den Landkreis verteilt insgesamt 26 reguläre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftsküchen und -bädern. Aktuell sind das 1.003 Personen (Vormonat: 993). Wegen der großen Zahl der zu versorgenden Menschen aus aller Welt reichen die Kapazitäten in den regulären Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises nicht aus. Deshalb muss der Landkreis viele Menschen in Notunterkünften in provisorisch hergerichteten Sporthallen oder anderen Liegenschaften beherbergen. Aktuell leben insgesamt 353 Menschen (Vormonat: 366) in vier solcher Notunterkünfte, weitere sind in Planung.

Derzeit wird in Tettnang-Bürgermoos ein ehemaliges Möbelgeschäft als Notunterkunft mit bis zu 170 Plätzen hergerichtet. Zudem soll in Salem-Beuren in einem ehemaligen Pflegeheim eine Gemeinschaftsunterkunft mit bis zu 60 Plätzen entstehen. Aktuell werden hierfür die vertraglichen und baurechtlichen Voraussetzungen geklärt.

Wie schon im letzten Winterhalbjahr hat der Landkreis zudem das Feriendorf Langenargen als provisorische Unterkunft angemietet. Bis maximal 15. März 2024 können dort bis zu 60 Menschen ein Dach über dem Kopf bekommen.

Aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises (sogenannte vorläufige Unterbringung) ziehen die Menschen spätestens nach zwei Jahren wieder aus, in der Regel aber früher. Dann sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz die Städte und Gemeinden gefordert, Unterkünften zu organisieren, sofern die Betreffenden das nicht selber schaffen. Aktuell nimmt der Landkreis jeden Monat deutlich mehr Personen auf, als aus seinen Unterkünften ausziehen. Deshalb gibt es einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Gemeinschafts- und Notunterkünften.

Informationsportale des Landkreises für Geflüchtete und Menschen, die helfen wollen:
www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht
https://integreat.app/bodenseekreis/de