Das Landratsamt wird das Gebäude in der Meersburger Dr.-Zimmermann-Straße 18/3 vorerst nicht anmieten, um darin eine Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen einzurichten. Der Grund ist, dass bei den Vertragsverhandlungen mit dem privaten Eigentümer des Gebäudes keine Einigung über die Konditionen der Anmietung erreicht werden konnte. In solchen Verhandlungen achtet das Landratsamt sehr darauf, dass ortsübliche Preise nicht überschritten werden und die nötigen Investitionen in einem sinnvollen Verhältnis zur Dauer der Anmietung stehen.
Für den Landkreis sowie seine Städte und Gemeinden bedeutet dies, dass weiterhin dringend Platzkapazitäten für die Unterbringung Geflüchteter gebraucht werden. Das gilt auch für die Stadt Meersburg, denn die Unterbringung Geflüchteter ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Kreis und Gemeinen haben sich hierfür über einen Verteilschlüssel verständigt, wonach die durch den Kreis untergebrachten Menschen auch der jeweiligen Vor-Ort-Gemeinde angerechnet werden.
Weil es nicht ausreichend Plätze in regulären Gemeinschaftsunterkünften gibt, betreibt das Landratsamt aktuell fünf Notunterkünfte in Sport- und Gewerbehallen. Knapp 300 Menschen leben derzeit dort unter provisorischen und teils kritischen Bedingungen. Auch muss an einigen dieser Standorte deshalb der Schul- und Vereinssport ausfallen oder mit Einschränkungen verlagert werden.
Über die aktuelle Lage im Bereich Flucht und Asyl informiert das Landratsamt regelmäßig, auch unter https://www.bodenseekreis.de/aktuelles/ - Suchwort: Flucht.