Weiterhin Abkoch-Gebot für Wasserversorgung Deggenhausertal

Stand Dienstag, 23. Juli 2024:

+++ Für die gesamte Gemeinde Deggenhausertal gilt nach den Überflutungen vom 26. Juni weiterhin ein Abkochgebot. Betroffen sind davon auch kleine Teile der Gemeinden Bermatingen sowie Wilhelmsdorf, die von der Wasserversorgung Deggenhausertal bedient werden. Die Kontrollproben in den betroffenen Versorgungsbereichen gehen weiter. Ebenso die Sicherheits-Chlorungen +++


Aktuell betroffene Versorgungsgebiete

Wasserversorgung Deggenhausertal

  • Deggenhausertal: gesamtes Gemeindegebiet
  • Bermatingen: Autenweiler, Wiggenweiler
  • Wilhelmsdorf (RV): Ortsteil Latten

Aktuelle Informationen, Übersichtskarten, Straßenlisten, Verhaltenshinweise und Infos zu den getroffenen Gegenmaßnahmen veröffentlichen die Wasserversorger jeweils auf ihren Internetseiten:


So wurden in den betroffenen Leitungen bzw. Anlagen mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt, bzw. es muss davon ausgegangen werden. Die betreffenden Wasserversoger haben in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt technische Gegenmaßnahmen eingeleitet. Bis diese wirken, raten Versorger und Gesundheitsamt dringend dazu, das für den menschlichen Verzehr bestimmte Leitungswasser abzukochen.

Unmittelbar nach den Gegenmaßnahmen kann aus Sicherheitsgründen noch einige Tage lang eine Abkoch-Empfehlung für sogenannte vulnerable Personengruppen gelten: Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. ältere, kranke, schwangere Personen, Säuglinge, Kleinkinder) sollte das Trinkwasser aus der Leitung weiterhin abgekocht werden. Nach einem Pufferzeitraum von einigen Tagen, in dem weiterhin mikrobiologische Kontrollproben im Leitungsnetz durchgeführt werden, wird der Versorger darüber informieren, ob auch diese vorsorgliche Sicherheitsempfehlung aufgehoben werden kann.


Abgekocht werden sollte Leitungswasser …
•    zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
•    zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
•    zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
•    zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
•    zum Zähneputzen und zur Mundpflege
•    für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
•    zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Wie wird abgekocht?
Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Auch handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.


Sicherheits-Chlorung

In Teilen der betroffenen Leitungsnetzte setzen/setzten die Wasserversorger zeitweise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Chlor ein, um diese zu desinfizieren. Die Versorger informieren darüber auf ihren Internetseiten. Dieses Wasser wird regelmäßig labortechnisch kontrolliert.


Gegenmaßnahmen und Freigabe

Das Leitungssystem wird sofort nach Bekanntwerden der Laborbefunde mit nachweislich einwandfreiem Wasser gespeist. Hauptstränge kennen damit teilweise auch gespült werden, das potentiell problematische Wasser wird abgelassen. Sofern vom Wasserversorger durchgeführt, wird dann im weitverzweigten Netz überprüft, ob die Sicherheitschlorung in allen betroffenen Netzteilen angekommen ist und wirken kann. Danach beginnen die mikrobiologischen Kontrollproben an bestimmten Kontrollpunkten im Gesamten Netz. Weil das Leitungsnetzt weit verzweigt ist, dauern diese Vorgänge für die einzelnen Versorgungsgebiete auch unterschiedlich lange. Für eine Freigabe müssen die mikrobiologischen Proben mehrere Tage hintereinander einwandfrei sein. Erst dann kann das Abkoch-Gebot aufgehoben werden. Vorsorglich kann dann noch für einige Tage eine Abkoch-Empfehlung für vulnerable Gruppen gegeben werden. Auch nach Ende dieser Maßnahmen werden regelmäßig und gehäuft Kontrollproben durchgeführt.