Trinkwasser in Teilen des Bodenseekreises muss abgekocht werden

Stand Freitag, 28. Juni 2024, 12:00 Uhr:

+++ Für Trinkwasser aus der Leitung im Bereich der Wasserversorgung Zweckverband Haslach wurde das Abkoch-Gebot aufgehoben. Jedoch wird empfohlen, das Trinkwasser aus der Leitung für Menschen
mit geschwächtem Immunsystem weiterhin abzukochen. (28. Juni) +++

+++ Für die gesamte Gemeinde Deggenhausertal gilt nach den Überflutungen vom 26. Juni nun ebenfalls ein Abkochgebot. Betroffen sind davon auch kleine Teile der Gemeinden Bermatingen sowie Wilhelmsdorf, die von der Wasserversorgung Deggenhausertal bedient werden. (27. Juni) +++

+++ Für die Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen und das Wasserwerk Meckenbeuren (Liebenau und Umgebung) gelten KEINE Einschränkungen mehr. Das Leitungswasser entspricht hier wieder vollständig den gesetzlichen Vorgaben und ist einwandfreies Trinkwasser. (27. Juni) +++

 

Auf dieser Seite wird tagesaktuell angezeigt, welche Bereiche betroffen sind bzw. wenn einzelne Bereiche freigegeben wurden.


In Teilen des Bodenseekreises (sowie Teilen des Landkreises Ravensburg) gilt ein Abkoch-Gebot für Trinkwasser aus der Leitung. Betroffen sind die Versorgungsbereiche mehrerer Wasserwerke. Es wurden in deren Leitungen bzw. Anlagen mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt bzw. es muss davon ausgegangen werden. Die betreffenden Wasserversoger haben in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt technische Gegenmaßnahmen eingeleitet. Bis diese wirken, raten Versorger und Gesundheitsamt dringend dazu, das für den menschlichen Verzehr bestimmte Leitungswasser abzukochen.

Unmittelbar nach den Gegenmaßnahmen kann aus Sicherheitsgründen noch einige Tage lang eine Abkoch-Empfehlung für sogenannte vulnerable Personengruppen gelten: Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. ältere, kranke, schwangere Personen, Säuglinge, Kleinkinder) sollte das Trinkwasser aus der Leitung weiterhin abgekocht werden. Nach einem Pufferzeitraum von einigen Tagen, in dem weiterhin mikrobiologische Kontrollproben im Leitungsnetz durchgeführt werden, wird der Versorger darüber informieren, ob auch diese vorsorgliche Sicherheitsempfehlung aufgehoben werden kann.


Aktuell betroffene Versorgungsgebiete

Wasserversorgung Deggenhausertal

  • Deggenhausertal: gesamtes Gemeindegebiet
  • Bermatingen: Autenweiler, Wiggenweiler
  • Wilhelmsdorf (RV): Ortsteil Latten

Zweckverband Haslach-Wasserversorgung:

  • ABKOCH-EMPFEHLUNG Neukirch: gesamtes Gemeindegebiet
  • ABKOCH-EMPFEHLUNG Tettnang: gesamte Gemarkungen Langnau und Tannau; Im Stadtgebiet sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Leimgrube, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen (Eine Straßenliste der betroffenen Anwohner im Stadtgebiet Tettnang ist auf der Webseite des Wasserversorgers aufgeführt)
  • ABKOCH-EMPFEHLUNG Meckenbeuren: Madenreute, Knellesberg, Berg, Kratzerach
  • ABKOCH-EMPFEHLUNG Bodnegg (RV): Nur die Weiler Buch, Hinterreute und Tobel
  • ABKOCH-EMPFEHLUNG Amtzell (RV): gesamtes Gemeindegebiet mit Ausnahme des nördlichen Gemeindegebiets. (Die nicht betroffenen Wohnplätze sind auf der Webseite des Wasserversorgers aufgeführt).
  • ABKOCH-EMPFEHLUNG Wangen i.A. (RV): Nur die Ortschaften Haslach und Schomburg, Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies, sowie die umliegenden Weiler (Die betroffenen Wohnplätze sind auf der Webseite des Wasserversorgers aufgeführt)

Aktuelle Informationen, Übersichtskarten, Straßenlisten, Verhaltenshinweise und Infos zu den getroffenen Gegenmaßnahmen veröffentlichen die Wasserversorger jeweils auf ihren Internetseiten:


Abgekocht werden sollte Leitungswasser …
•    zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
•    zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
•    zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
•    zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
•    zum Zähneputzen und zur Mundpflege
•    für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
•    zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Wie wird abgekocht?
Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Auch handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.


Sicherheits-Chlorung

In Teilen der betroffenen Leitungsnetzte setzen/setzten die Wasserversorger zeitweise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Chlor ein, um diese zu desinfizieren. Die Versorger informieren darüber auf ihren Internetseiten. Dieses Wasser wird regelmäßig labortechnisch kontrolliert.


Gegenmaßnahmen und Freigabe

Das Leitungssystem wird sofrt nach Bekanntwerden der Laborbefunde mit nachweislich einwandfreiem Wasser gespeist. Hauptstränge kennen damit teilweise auch gespült werden, das potentiell problematische Wasser wird abgelassen. Sofern vom Wasserversorger durchgeführt, wird dann im weitverzweigten Netz überprüft, ob die Sicherheitschlorung in allen betroffenen Netzteilen angekommen ist und wirken kann. Danach beginnen die mikrobiologischen Kontrollproben an bestimmten Kontrollpunkten im Gesamten Netz. Weil das Leitungsnetzt weit verzweigt ist, dauern diese Vorgänge für die einzelnen Versorgungsgebiete auch unterschiedlich lange. Für eine Freigabe müssen die mikrobiologischen Proben mehrere Tage hintereinander einwandfrei sein. Erst dann kann das Abkoch-Gebot aufgehoben werden. Vorsorglich kann dann noch für einige Tage eine Abkoch-Empfehlung für vulnerable Gruppen gegeben werden. Auch nach Ende dieser Maßnahmen werden regelmäßig und gehäuft Kontrollproben durchgeführt.