Heizöltank im Keller: Vorsorge für Hochwasser treffen

Hochwasser und Starkregenereignisse im Bodenseekreis haben in den letzten Wochen noch einmal verdeutlicht, dass Heizöl und andere Tanks im Keller eine Gefahr für Umwelt, Menschen und Gebäude sind. Bei fehlendem Versicherungsschutz stellen sie zudem ein finanzielles Risiko für die Eigentümerinnen und Eigentümer dar. Denn selbst volle Tanks können in einem überfluteten Keller aufschwimmen und dabei beschädigt werden. Tritt Heizöl aus dem Tank oder den Leitungen aus, reicht bereits ein Tropfen, um bis zu 1.000 Liter Wasser zu verunreinigen.

Um die Sicherheit einer Tankanlage beurteilen zu können, ist der maximale Hochwasserstand auf einem Grundstück sowie am Gebäude eine wichtige Orientierung. Ein Tank sollte beispielsweise nur oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes eingebaut oder bauliche Maßnahmen getroffen werden, die Wasser von außen nicht eindringen lassen.

Ist dies nicht möglich, muss das Aufschwimmen von Tankanlagen durch das Verankern am Boden oder einem Abspreizen gegen die Wände und Decke verhindert werden. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Gebäude die entstehenden Auftriebskräfte aufnehmen kann. Ob diese Nachrüstung umsetzbar ist, muss im Zweifel durch Fachleute geprüft werden.

Mitte des Jahres 2017 beschloss der Bundestag das „Hochwasserschutzgesetz II“, um weitere Verbesserungen im Hochwasserschutz gesetzlich zu verankern. Eine dieser Gesetzesänderungen betrifft Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, das sind Gebiete,
die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden (HQ100). In diesen Gebieten ist seit Anfang 2018 der Bau neuer Ölheizungen verboten und bestehende Anlagen mussten bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet werden. 

Wer sich in einem „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, im sogenannten 
HQ-Extrem befindet, also in Gebieten, die noch seltener von Extremhochwassern betroffen sind, hat mit der Nachrüstung noch bis 2033 Zeit. Wer hier jedoch eine neue Anlage bauen möchte, oder eine bestehende wesentlich verändert, muss ebenfalls sofort für die notwendige Hochwassersicherheit sorgen. 

Grundsätzlich ist jeder Neu- oder (wesentliche) Umbau in überschwemmungsgefährdeten Gebieten beim Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes anzeigepflichtig. Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine Betreiberpflicht, die bei Nichtbeachtung im Schadensfall schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann. Es muss nämlich damit gerechnet werden, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Fristen und Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Ob sich ein Heizöltank in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, kann auf den interaktiven Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden. Bei Fragen zur hochwassersicheren Nachrüstung helfen das Amt für Wasser- und Bodenschutz unter info-wbo@bodenseekreis.de, Tel. 07541 204-5265, der Bundesverband Behälterschutz e. V., das Institut für Wärme und Mobilität sowie lokale Fachbetriebe weiter. 

Auch außerhalb von Überschwemmungs- und Risikogebieten kann jeder von Hochwasser, beispielsweise durch Starkregenereignisse, betroffen sein. Um Schäden im und um das eigene Haus zu verhindern, ist die richtige Vorbereitung essentiell. Einige Städte und Gemeinden haben entsprechende Starkregengefahrenkarten, auf denen gefährdete Gebiete ausgewiesen sind.

 

Bildinfo: Ein Kellertank mit Auftriebssicherung. Fotos: Landratsamt Bodenseekreis