Einbürgerungsbehörde des Bodenseekreises schließt zeitweilig um Antragsstau zu bewältigen

Die Ausländerbehörde des Bodenseekreises kann mindestens bis Jahresende 2024 keine neuen Anträge auf Einbürgerung annehmen und bearbeiten. Das Amt für Migration und Integration reagiert damit auf den stark angewachsenen Rückstau bestehender Anträge, die nun vorrangig vor Neuanträgen bearbeitet werden. Um die Arbeitsressourcen darauf zu konzentrieren, kann das Amt in den kommenden Monaten auch keine Beratungs- und Gesprächstermine anbieten, Anfragen zum Bearbeitungsstand von Anträgen können ebenfalls nicht beantwortet werden. Für Notfälle bietet die Einbürgerungsbehörde eine wöchentliche telefonische Sprechzeit an.  

Aktuell warten im Bodenseekreis rund 2.000 Menschen auf die Bearbeitung ihrer Anträge auf Einbürgerung. Die ältesten dieser Anträge wurden Ende 2021 gestellt. „Diesen Menschen sagen wir nun zu, uns priorisiert und nach Kräften auf ihre Anträge zu konzentrieren. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass bis auf Weiteres regulär keine neuen Anträge mehr angenommen werden können. Nur so haben wir die Chance, den Rückstau aufzulösen und bald wieder eine geregelte behördliche Dienstleistung anbieten zu können“, erklärt Natascha Fuchs, Leiterin des Amts für Migration und Integration des Bodenseekreises. Neuanträge auf Einbürgerung können voraussichtlich erst wieder nach dem Jahreswechsel gestellt werden.

Hintergrund dieser Entwicklung und der nun getroffenen drastischen Entscheidung sind die dynamischen Veränderungen im Ausländerwesen. So ist der Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, in den zurückliegenden Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2020 gingen 390 solcher Anträge bei der Einbürgerungsbehörde des Bodenseekreises ein, im Folgejahr waren es bereits 618. 2022 wurden wiederum 755 Anträge eingereicht, im vergangenen Jahr dann 762. Die Nachfrage hat sich binnen vier Jahren also nahezu verdoppelt. Grund dafür sind vor allem geänderte gesetzliche Anforderungen im Einbürgerungsverfahren.

In diese Zeit fällt zudem auch die aktuelle Migrationskrise. Wie alle Aufnahmebehörden im Land ist der Bodenseekreis seit 2022 wieder stark gefordert, geflüchtete Menschen aufzunehmen, unterzubringen und zu versorgen. Diese humanitäre Aufgabe hatte in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren im Amt für Migration und Integration Priorität vor anderen Leistungen und nahm einen wesentlichen Anteil der verfügbaren Arbeitsressourcen in Anspruch. Zwischenzeitlich wurden dem Bereich Einbürgerung mit 4,5 Stellen mehr als doppelt so viel Bearbeitungsressourcen zugewiesen, als noch vor zwei Jahren. Mit dem verstärkten Team sollen nun die Rückstände aufgearbeitet und dann auch wieder die aktuelle Nachfrage bedient werden.

Informationen zur Einbürgerung sowie der aktuellen Situation in der Einbürgerungsbehörde unter
https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/asyl-migration/auslaenderwesen/einbuergerung/