Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Internationaler Führerschein kann jetzt online beantragt werden

In vielen Ländern außerhalb der EU braucht man einen Internationalen Führerschein. Der kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bodenseekreises jetzt auch vollständig online beantragt werden. Voraussetzung für den digitalen Antrag ist, dass man bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat. Im Onlineformular sind dann beidseitige Fotos von Personalausweis und Führerschein (können mit dem Smartphone fotografiert werden) sowie ein biometrisches Foto hochzuladen. Nach etwa zwei Wochen kommt der Internationale Führerschein dann per Post. Ins Amt braucht man dafür also nicht mehr kommen. Die Gebühr beträgt 15 Euro, die per Rechnung zu bezahlen ist.

Der Internationale Führerschein ist eine Art amtlicher Übersetzung des bestehenden nationalen Führerscheins. In mehreren Sprachen wird darin bestätigt, welche Fahrzeuge die Person führen darf. Das graue Dokument muss deshalb bei Fahrten in den betreffenden Ländern immer dabei sein. Es ist drei Jahre lang gültig. In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein nötig ist, sollte aktuell auf der Internetseite des Auswärtigen Amts, bei den Automobilclubs, im Reisebüro oder bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten abgefragt werden. Innerhalb der EU ist er nicht erforderlich.

Infos zum Internationalen Führerschein und das Online-Antragsformular: https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/fuehrerschein/internationaler-fuehrerschein/