Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

„Kindertagespflege – ein Beruf für mich?“: Kostenlose Online-Infoveranstaltungen ab November

„Kindertagespflege – ein Beruf für mich?“ – unter diesem Motto lädt der Bodenseekreis Interessierte ein, an einer von vier Online-Infoveranstaltungen zwischen November 2024 und Februar 2025 teilzunehmen. So wird Carmen Christ-May vom Jugendamt des Landkreises über die erforderlichen Qualifikationen sprechen und Einblicke in den beruflichen Alltag als Tagesmama oder Tagespapa geben. Die Teilnehmenden erfahren außerdem Wissenswertes zu Verdienstmöglichkeiten, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldung unter carmen.christ-may@bodenseekreis.de 

Termine im Überblick

Mittwoch, 6. November 2024 um 19:30 Uhr
Dienstag, 3. Dezember 2024 um 10:30 Uhr
Mittwoch, 8. Januar 2025 um 19:30 Uhr
Donnerstag, 6. Februar 2025 um 10:30 Uhr

Über die Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung, bei der qualifizierte Tageseltern Kinder stundenweise oder ganztags bilden, erziehen und betreuen. Sie ist rechtlich der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege sehr geeignet. Sie finden hier konstante Bezugspersonen und einen überschaubaren familiären Rahmen vor. Dies schafft Vertrauen und Geborgenheit. In kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern haben die Kinder Zeit zum Forschen, Spielen und Entdecken.

Erwachsenen auf der Suche nach einer beruflichen Veränderung bietet die Kindertagespflege eine sinnstiftende Tätigkeit auf selbständiger Basis. Die Arbeitszeiten sind flexibel gestaltbar. Eigene Kinder können gemeinsam mit den Tageskindern betreut werden. Die betreuende Tätigkeit kann in den eigenen Räumen bei sich zu Hause ausgeübt werden. Möglich ist aber auch die Arbeit in anderen geeigneten Räumen. Die Zusammensetzung der Gruppe wird von der Kindertagespflegeperson selbst bestimmt. Das Jugendamt berät und begleitet die Tageseltern in fachlichen Fragen.