Die Wohngeldstelle des Landratsamtes Bodenseekreis, zuständig für alle Gemeinden sowie die Städte Markdorf, Meersburg und Tettnang, ist bis voraussichtlich Dienstag, 17. Dezember 2024 telefonisch nicht erreichbar. Der Grund dafür sind landesweite Software-Arbeiten am digitalen Bearbeitungsverfahren für Wohngeldanträge ab dem 18. Dezember 2024. Bis zum Beginn dieser Arbeiten sollen alle noch offenen Erst- und Weiterbewilligungsanträge bearbeitet werden. Hierfür werden die personellen Ressourcen in den kommenden zwei Wochen in der Antragsbearbeitung benötigt. Auf die gewohnte Auszahlung von Wohngeld hat der eingeschränkte Sprechzeiten-Service jedoch keinen Einfluss. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand von Anträgen sollte in dieser Zeit aber abgesehen werden. Im Notfall steht das Sozialamt des Landkreises per E-Mail unter wohngeld@bodenseekreis.de für Fragen zur Verfügung.
Wohngeld erhalten Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. In der Zuständigkeit der Wohngeldstelle des Bodenseekreises sind das derzeit rund 900 Haushalte. Wichtig zu beachten: Die Städte Friedrichshafen und Überlingen haben eigene Wohngeldstellen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner.
Mehr Infos zum Wohngeld unter https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/geldleistungen/wohngeld/