Bei einer am 21. Dezember 2024 in Friedrichshafen sterbend aufgefundenen Mantelmöwe hat das Friedrich-Loeffler-Institut im Rahmen vorsorglicher Routineuntersuchungen Vogelgrippe-Viren des Serotyps H5N1 festgestellt. Das Veterinäramt des Bodenseekreises bittet daher um erhöhte Vorsicht bei Geflügelhaltungen.
Bereits am 12. Dezember 2024 hatte der Kanton Thurgau den Nachweis der Viruserkrankung bei einer Möwe im Bereich des Untersees gemeldet. Am 31. Dezember 2024 gab der Kanton Schaffhausen einen weiteren Fall bei einem Wildvogel bekannt. Wie in den vorangegangenen Jahren ist daher auch in diesem Winter wieder mit weiteren Nachweisen bei Wasservögeln am Bodensee zu rechnen.
Das Risiko einer weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen sowie eines Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen stuft das Veterinäramt des Bodenseekreises als hoch ein. Das Risiko für die Bevölkerung wird hingegen vom Robert-Koch-Institut als sehr gering eingeschätzt.
Für Wirtschaftsgeflügel wie Hühner und Puten stellt das Virus jedoch eine große Gefahr dar. Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis sind daher aufgerufen, alle Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und insbesondere Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Da eine Viruseinschleppung auch über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk erfolgen kann, ist in dieser Hinsicht unbedingt auf vorbeugende Hygiene zu achten.
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden. Die Registrierung von Tierhaltungen beim Veterinäramt ist kostenfrei und kann über ein Online-Formular erfolgen (abrufbar als „Registrierantrag Landtiere“ unter www.bodenseekreis.de/gefluegelpest).
Auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art sind dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere und Kadaver sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden.
Für Fragen steht das Veterinäramt unter Tel. 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung oder per E-Mail unter vet@bodenseekreis.de
Weitere Informationen:
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html