Mehr Sicherheit und Radfahr-Freude: Tausende Radwegweiser wurden im Bodenseekreis überprüft und optimiert

Wer kümmert sich eigentlich darum, dass das Radwegenetz im Bodenseekreis gut und verständlich beschildert ist? In einem mehr als zweijährigen Projekt hat das Landratsamt 635 Radwegkilometer im gesamten Landkreis überprüfen lassen. Knapp 1.100 neue Schilder wurden daraufhin montiert, viele weitere wurden instandgesetzt und digital erfasst. „Die Qualität der radwegweisenden Beschilderung ist ein wichtiger Baustein, um das Radfahren noch attraktiver zu machen. Ein eindeutiger, verständlicher und gut sichtbarer Beschilderungsstandard erhöht die Sicherheit und trägt dazu bei, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu stärken“, erklärt Sarah Wingendorf, Radverkehrskoordinatorin des Landratsamtes Bodenseekreis, die das Projekt betreut und nun abgeschlossen hat. Rund 190.000 Euro hat die Aktion gekostet, die größtenteils durch Land und Bund getragen werden.

Mit der Umsetzung des Qualitätsmanagement-Projekts und Neukonzeption der kreisweiten Radwegweisung wurde 2022 das Planungsbüro VIA aus Köln beauftragt. Die Radverkehrsexperten haben dazu das Radwegenetz im Bodenseekreis mit dem Fahrrad abgefahren. Sie haben bestehende Wegweiserstandorte digital erfasst, fotodokumentiert sowie auf Qualität, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. Die einzelnen Ziel- und Entfernungsangaben auf den Schildern wurden mit einer Planungssoftware überprüft und bearbeitet. Schließlich wurde die Beschriftungen bei Bedarf angepasst und neu hinzugekommene Streckenabschnitte wurden in den Netzplan aufgenommen. Damit entspricht die Beschilderung nun auch vollständig dem landesweiten Standard des RadNETZes Baden-Württemberg.

Das Projekt ist Teil der Radverkehrskonzeption des Bodenseekreises. Neben dem Bau neuer Radwege ist darin auch die Neuausstattung, Aktualisierung und systematische Pflege der Wegweiser festgeschrieben. Das Vorhaben wurde durch die Förderprogramme des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) des Landes Baden-Württemberg sowie dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes gefördert. Bei der Fördermaßnahme des Landes handelt es sich um Mittel zur Realisierung aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Der Fördersatz beträgt rund 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.