Das Jobcenter des Bodenseekreises übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn der eigene Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann. Ab dem 1. April 2025 werden die Beträge, bis zu denen Mieten als angemessen gelten und übernommen werden können, erhöht. Davon profitieren Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialleistungen.
Bei Haushalten, die bereits Leistungen beziehen, werden die Beträge mit dem neuen Bewilligungsabschnitt automatisch überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft können beim Jobcenter oder den Gemeinden erfragt werden. Eine Übersicht ist auch auf der Internetseite des Bodenseekreises verfügbar:
In den meisten Vergleichsräumen steigen die Angemessenheitsgrenzen, Absenkungen gibt es keine. Die neuen Grenzwerte für die Kosten der Unterkunft sind in einer Tabelle dargestellt, die die Gemeinden des Bodenseekreises in sieben Wohnregionen unterteilt. Bei der Berechnung wird auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
Die Ermittlung der neuen Mietobergrenzen basiert auf qualifizierten Mietspiegeln, die 2024 in allen Gemeinden des Bodenseekreises aktualisiert wurden. Zuletzt wurden die Angemessenheitsgrenzen zum 1. April 2023 angehoben.