Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Sie können an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen teilnehmen, einen Zuschuss zu der Schülermonatskarte bekommen und am Sport, Musik oder Kultur teilhaben. Sie bekommen Geld für das Schulmaterial und können unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen.
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