Grundsätzliches zur Antragsstellung
Für jedes Kind ist ein Antrag auszufüllen, darin können aber alle Leistungen gleichzeitig beantragt werden. Die Anträge gelten jeweils zum Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Antragsannahmestelle eingegangen ist. Die Leistungen können höchstens für die Dauer des Leistungsbezugs von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.
Um eine schnelle Antragsbearbeitung zu gewährleisten, legen Sie bitte dem Antragsformular alle erforderlichen Unterlagen bei.
Ergänzende Angaben für Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger
- Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe können nur auf Antrag gewährt werden.
- Dem Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakte ist immer ein aktueller Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagbescheid in Kopie beizulegen.
- Eine Erstattung der Aufwendungen für Leistungen zur Bildung und Teilhabe ist nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Ergänzende Angaben für SGB II- und SGB XII Leistungsempfänger und Asylbewerber
- Der persönliche Schulbedarf muss nicht gesondert beantragt werden, allerdings ist von den Schulanfängern bzw. den Schülern ab dem 15. Lebensjahr eine Schulbescheinigung bei der Beratungsstelle des Jobcenters vorzulegen.
- Die Leistungen für Bildung- und Teilhabe sind bereits vom Grundantrag SGB II und SGB XII umfasst und sind über den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu konkretisieren.
- Ausnahme: Leistungen für Lernförderung können nur auf Antrag gewährt werden.
Der ausgefüllte Antrag kann bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder in der Beratungsstelle des Jobcenters im Landratsamt Bodenseekreis abgegeben werden.
Gerne kann der Antrag auch per Mail an but.jobcenter@bodenseekreis.de oder per Post gesendet werden an:
Landratsamt Bodenseekreis
Jobcenter
Bildungs- und Teilhabepaket
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Um eine schnelle Antragsbearbeitung zu gewährleisten, legen Sie bitte dem Antragsformular alle erforderlichen Unterlagen bei. Ihre Anfragen und Anliegen werden von uns telefonisch, elektronisch oder postalisch bearbeitet.
Formulare
Weitere Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de