Sowohl Ausflüge, die von Kindergärten, Vorschulklassen oder Horten organisiert werden, als auch mehrtägige Klassenfahrten wie z. B. Studienfahrten, Schüleraustausche oder Wintersporttage, die im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen im Klassenverband oder Kurs durchgeführt werden, gehören zu den Leistungen aus dem Bildungspaket.

Der Antrag muss vor dem Ausflug bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder in der Beratungsstelle des Jobcenters im Landratsamt Bodenseekreis abgegeben werden.

Welche Kosten können übernommen werden?

Es können die tatsächlich anfallenden Kosten des Ausflugs übernommen werden. Darin enthalten sind u. a. auch Leihgebühren für die Ausrüstung (Ski, Schlittschuhe, …).

Nicht bezahlt werden die Anschaffung der Ausrüstung sowie das Taschengeld.  

Wer bekommt die Leistung?

  • Kinder in Kindergärten bzw. Kindertageseinrichtungen
  • Schüler und Schülerinnen die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bewilligung wird neben dem ausgefüllten Antragsformular das Informationsschreiben/Elternbrief der Schule/der Kindertageseinrichtung benötigt, in welchem

  • das Ziel,
  • die Dauer,
  • die Kosten des Ausflugs,
  • und die Bankverbindung der Schule/des Lehrers/des Anbieters angegeben sind.
     

Von den Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag ist bei der Beantragung von einem eintägigen Ausflug oder einer mehrtägigen Klassenfahrt immer ein aktueller Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagbescheid in Kopie vorzulegen.

Wie wird die Leistung erbracht?

Der Antrag muss vor dem Ausflug bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder in der Beratungsstelle des Jobcenters im Landratsamt Bodenseekreis abgegeben werden.

Der bewilligte Betrag wird direkt an den Lehrer/Erzieher/Organisator oder die Schule überwiesen. Eine Auszahlung des Betrags an die Eltern ist nicht möglich.