Für gehörlose Menschen steht die einheitliche Behördennummer 115 auch in Gebärdensprache zur Verfügung. Über einen PC mit angeschlossener oder eingebauter Videokamera und eines Internetanschlusses werden die Auskunftsuchenden mit einer zentralen Servicestelle verbunden. Mittels der Video-Telefonverbindung können die Bürgerinnen und Bürger mit speziell ausgebildeten Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeitern kommunizieren. Diese sind in der Gebärdensprache geübt und greifen auf die 115-Wissensdatenbank des Bodenseekreises zu, so dass sie in den allermeisten Fällen kompetent Auskunft geben können.
Das 115-Gebärdentelefon wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgebaut.
Voraussetzung für die Nutzung des neuen Services für Gehörlose ist neben einem Computer mit Videokamera und einer schnellen Internetverbindung die Installation eines teilweise auch kostenlos herunterladbaren SIP-Programms (Session Initiation Protocol) auf dem PC. Über die sogenannte SIP-Adresse „d115@gebaerdentelefon.d115.de“ erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice der Firma Telemark Rostock, einem Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Kosten zur Nutzung eines Breitbandinternetanschlusses hängen vom Tarif des jeweiligen Internetanbieters ab.
Weitere Informationen
Informationen zu D115 und den teilnehmenden Behörden:
www.d115.de
Technische Unterstützung sowie Anleitungen zur Installation verschiedener SIP-Programme (Session Initiation Protocol):
info@telemark-rostock.de
Eine Auswahl von teilweise auch kostenlosen SIP-Programmen für Video-Telefonie:
SIP-Adresse zum Aufbau der Video-Telefonie über das Internet:
d115@gebaerdentelefon.d115.de