Der Arbeitsschutz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch technische und organisatorische Maßnahmen zu sichern und zu verbessern. So sollen Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. Ziel ist auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
 

Technische Maßnahmen sind z. B.

  • Absaugungen für schadstoffbeladene Raumluft,
  • Einsatz geeigneter Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Absturzsicherungen bei Bauarbeiten,
  • Einsatz geeigneter innerbetrieblicher Transportmittel
     

Organisatorische Maßnahmen sind z. B.

  • Aus- und Fortbildung der Beschäftigten
  • Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten/Betriebsärztinnen
  • Gestaltung der Arbeitszeit- und Pausenregelungen
  • Systematische Beurteilung der Gefahren (Gefährdungsbeurteilung)
     

Die Gefährdungsbeurteilung muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, z. B.

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen:

  • Technische Regeln
  • Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
  • Normen, wie DIN, DIN EN, ISO, VDI-und VDE Regeln

Zuständigkeiten

Zuständig für die Aufsicht und arbeitsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beim Arbeitsschutz ist innerhalb des Landratsamtes grundsätzlich das Umweltschutzamt, ausgenommen davon sind zwei Spezialgebiete:

  • Sprengstoffrecht ist dem Rechts- und Ordnungsamt und
  • Fahrpersonalrecht ist dem Verkehrs- und Schifffahrtsamt zuzuordnen
     

Die Zuständigkeit des Landratsamtes erstreckt sich aber nicht auf Angelegenheiten des

  • Mutterschutzgesetzes
  • Heimarbeitsgesetzes
  • Strahlenschutzes
     

Für diese Rechtsbereiche und für einige wenige Betriebsstätten ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht können die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz abgerufen werden. 

Umweltschutzamt

Telefon
+49 7541 204 5528
E-Mail
ulrich.burckhard@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 77, Friedrichshafen

Weitere Informationen

Regierungspräsidium Tübingen:
www.rp-tuebingen.de