Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Einbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) sind Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes. Brandmeldeanlagen müssen hierbei im Gesamtzusammenhang mit einem gesamtheitlichen Brandschutzkonzept geplant werden.
Informationsmaterial:
- Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
- Anlage 1: Feuerwehr-Laufkarte nach DIN 14 675
- Anlage 2: Protokoll zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage
- Anlage 3: FSD-Vereinbarung betreffend Einbau und Betrieb eines Feuerwehr-Schlüsseldepots
Formulare:
- Antrag auf eine direkte Aufschaltung der Brandmeldeanlage (BMA) auf die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben bzw. Abnahme der BMA nach einer wesentlichen Änderung/Erweiterung bzw. Umbau/Verlegung der Brandmelderzentrale (BMZ) oder Übertragungseinheit (ÜE)
- Antrag auf eine nicht direkte Aufschaltung der Brandmeldeanlage (BMA) oder Brandwarnanlage (BWA) zu einer 24 h-Sicherheitszentrale mit Weitergabe an die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben
Ausführungsbestimmungen für das Erstellen von Feuerwehrplänen
sowie Flucht- und Rettungsplänen
Feuerwehrpläne müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Weil die Feuerwehrpläne den Einsatzkräften der Einsatzvorbereitung und raschen Orientierung sowie der Lagebeurteilung dienen, ist eine einheitliche Darstellung wichtig.
Informationsmaterial:
Farbliche Festlegung für Handfeuermelder und
manuelle Auslöseeinrichtungen (Handsteuerungseinrichtungen)
Die farbliche Festlegung gilt bei Errichtung von Neuanlagen, Anlagenerweiterungen sowie im Fall der Modernisierung von Bestandsanlagen auf Basis bauordnungsrechtlicher Grundlagen. Im Handel werden unterschiedliche Gehäusefarben angeboten. Um die Funktionen und die Bauart der manuellen Auslöseeinheiten und Handfeuermelder unterscheiden zu können, muss ein einheitlicher Standard geschaffen werden.
Informationsmaterial:
Absperrung von Gasleitungen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen
Infolge der Änderung der Garagenverordnung (GaVO) vom 05.01.2011 wurden zur Erfüllung des einheitlichen aufgeführten Sachverhalts im Zuständigkeitsbereich der Brandschutzdienststellen des Bodenseekreises Maßnahmen festgelegt.
Informationsmaterial:
Rechts- und Ordnungsamt
- peter.schoerkhuber@bodenseekreis.de
- Gebäude
- , Friedrichshafen