Wer von der zentralen Bußgeldstelle oder einer anderen Behörde schriftlich eine Anhörung erhalten hat, kann seine Aussage auch online abgeben. Das spart Zeit und kann das Verfahren beschleunigen. Die Online-Anhörung ist möglich mit einem der folgenden amtlichen Schreiben, sofern dieses eine Kennung und ein Passwort dafür enthält:
- Anhörungsbogen oder
- Zeugenfragebogen oder
- Verwarnungsgeldangebot
Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Aussagen können weiterhin auch schriftlich auf dem Postweg übersandt werden.