Von der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Bodenseekreis werden zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit regelmäßig auf allen Handels- und Produktionsebenen Proben zur Untersuchung entnommen, dafür gilt folgendes:

  • Probenzahlen:
    • fünf Lebensmittelproben je 1.000 Einwohner
    • 0,5 Proben Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände je 1.000 Einwohner
  • Für Proben, die im Rahmen der amtlichen Überwachung nach diesem Gesetz entnommen werden, wird grundsätzlich keine Entschädigung geleistet
  • Jeder Lebensmittelunternehmer bzw. Lebensmittelunternehmerin ist verpflichtet, die Probenahme zu dulden und dabei mitzuwirken
  • Es werden versiegelte Gegenproben hinterlassen, die unverändert vom Lebensmittelunternehmen zur Untersuchung gegeben werden können
     

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann Lebensmittel zur Eigenkontrolle und Gegenproben in folgenden akkreditierten Laboren untersuchen lassen.