Von der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Bodenseekreis werden zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit regelmäßig auf allen Handels- und Produktionsebenen Proben zur Untersuchung entnommen, dafür gilt folgendes:
- Probenzahlen:
- fünf Lebensmittelproben je 1.000 Einwohner
- 0,5 Proben Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände je 1.000 Einwohner
- Für Proben, die im Rahmen der amtlichen Überwachung nach diesem Gesetz entnommen werden, wird grundsätzlich keine Entschädigung geleistet
- Jeder Lebensmittelunternehmer bzw. Lebensmittelunternehmerin ist verpflichtet, die Probenahme zu dulden und dabei mitzuwirken
- Es werden versiegelte Gegenproben hinterlassen, die unverändert vom Lebensmittelunternehmen zur Untersuchung gegeben werden können
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann Lebensmittel zur Eigenkontrolle und Gegenproben in folgenden akkreditierten Laboren untersuchen lassen.