Von der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Bodenseekreis werden zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit regelmäßig auf allen Handels- und Produktionsebenen Proben zur Untersuchung entnommen, dafür gilt folgendes:

  • Probenzahlen:
    • fünf Lebensmittelproben je 1.000 Einwohner
    • 0,5 Proben Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände je 1.000 Einwohner
  • Für Proben, die im Rahmen der amtlichen Überwachung nach diesem Gesetz entnommen werden, wird grundsätzlich keine Entschädigung geleistet
  • Jeder Lebensmittelunternehmer bzw. Lebensmittelunternehmerin ist verpflichtet, die Probenahme zu dulden und dabei mitzuwirken
  • Es werden versiegelte Gegenproben hinterlassen, die unverändert vom Lebensmittelunternehmen zur Untersuchung gegeben werden können
     

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann Lebensmittel zur Eigenkontrolle und Gegenproben in akkreditierten Laboren untersuchen lassen. Die Liste der Gegenprobesachverständigen finden Sie rechts auf dieser Seite.