Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren.
Viele Ereignisse im Leben einer Person, aber auch ihrer Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche bzw. familiäre Ereignisse (z. B. Geburt oder Eheschließung) und/oder politische bzw. rechtliche Entwicklungen (z. B. Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.
Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag durch einen Staatsangehörigkeitsausweis festgestellt. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen. Mit dem Antrag sind zwingend vorzulegen: Abschriften aus den Geburtsregistern, Heiratsregistern, Sterberegistern für den Antragsteller und alle Personen, von denen er die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet (i. d. R. bis mindestens 1950 zurück) im Original. Sofern vorhanden: Unterlagen, die Rückschlüsse auf die deutsche Staatsangehörigkeit zulassen (z. B. Einbürgerungsurkunden, Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen).
Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Nachforschungen erforderlich werden.
Die Gebühr für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro.
Personalausweis oder Reisepass sind grundsätzlich nicht geeignet, um den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
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