Heimtiere

Beim gewerblichen Handel mit Heimtieren sind je nach Reiseziel unterschiedliche tierseuchenrechtliche Anforderungen zu erfüllen. In der Regel sind amtstierärztliche Zeugnisse notwendig. Diese können nur bei Vorliegen aller Unterlagen und Untersuchungen ausgestellt werden.

Für den gewerblichen Handel ist eine tierschutzrechtliche Zulassung notwendig. Außerdem benötigen Transporteure eine Zulassung für den Transport von Tieren. Hierfür werden unter anderem geeignete Fahrzeuge, Transportmittel und eine ausreichende Sachkunde vorausgesetzt.

Nutztiere

Wer Nutztiere über die Grenzen Deutschlands hinaus transportiert, benötigt hierfür ein amtstierärztliches Zeugnis, welches die individuellen Anforderungen des Ziellandes berücksichtigt. Die Ausstellung dieses Zeugnisses ist kostenpflichtig und der Bedarf muss mindestens drei Arbeitstage vor Beginn der Reise beim Veterinäramt angemeldet werden. 

Viehhandel und Transportunternehmen

Wer Tiere gewerbsmäßig transportiert, benötigt

  • eine tierschutzrechtliche Zulassung für den Transport von Tieren,
  • einen Befähigungsnachweis für den Fahrer
  • eine tierseuchenrechtliche Zulassung nach Viehverkehrsverordnung

Die Anforderungen der Viehverkehrsverordnung müssen beachtet werden.

Bei Transporten außerhalb Deutschlands ist die tierschutzrechtliche Zulassung nach EU-Recht notwendig. Zudem ist eine Registrierung nach Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung erforderlich.

Tierschutz beim Transport

Der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, wurde neu geregelt, um den Tieren Verletzungen und unnötige Leiden zu ersparen und ihren Bedürfnissen während des Transports in angemessener Weise Rechnung zu tragen.