Die Bekämpfung von Tierseuchen, vor denen der einzelne Tierhalter sich nicht wirksam zu schützen vermag, ist die klassische Aufgabe der Veterinärverwaltung. Sie dient nicht nur der Landwirtschaft durch Gesunderhaltung der Viehbestände, sondern - da viele Krankheiten der Tiere auch auf den Menschen übertragbar sind - gleichermaßen allen Bürgern, die beruflich oder in ihrer Freizeit mit Tieren in Kontakt kommen. Diese Aufgabe zu bewältigen, stellt in einem Land, das in der Mitte Europas liegt und durch das zahlreiche Transitwege führen, besonders hohe Anforderungen an die Dienststellen der Veterinärverwaltung.

Den in den vergangenen Jahrzehnten erzielten Erfolgen bei der Tilgung einstmals verbreiteter Seuchen wie der Tuberkulose, der Brucellose oder der Leukose der Rinder steht die zunehmende Gefahr der Einschleppung exotischer Tierseuchen gegenüber. Eine besondere Herausforderung stellt auch der von den Mitgliedsstaaten beschlossene Verzicht auf Schutzimpfungen gegen hochkontagiöse Infektionskrankheiten wie Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche dar.

Ständige Wachsamkeit und die Bereitschaft zur Anwendung aller erforderlichen Tilgungsmaßnahmen werden auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten das Gebot der staatlichen Tierseuchenbekämpfung sein.

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