BVD (Bovine Virus Diarrhoe) wird durch das so genannte Pestivirus ausgelöst. Meist breitet sich die Infektion unbemerkt im Bestand aus weil anfänglich keine oder nur leichte Krankheitssymptome wie Nasenausfluss, Atemwegserkrankungen und Durchfall zu beobachten sind.
BVD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, zu der vom Bund eine Verordnung erlassen worden ist. Diese tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und ist für alle Rinderhalter verbindlich. Bereits seit April 2010 werden durch den LKV die neuen Ohrmarken versendet, mit denen Gewebeproben entnommen und zur Untersuchung auf BVD eingeschickt werden können.
Dauerausscheider müssen getötet werden. Die Tierseuchenkasse gewährt hierfür auf Antrag eine Beihilfe. Der ausgefüllte Antrag, die Abrechnung des Viehhändlers oder Metzgers sowie die tierärztliche Bescheinigung über die Euthanasie aufgrund der Erkrankung mit BVD/MD können beim Veterinäramt abgegeben werden.