Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gewährt im Tierseuchenfall bzw. bei tierseuchenrechtlichen Maßnahmen Entschädigungen und Beihilfen.
Wichtig ist die rechtzeitige Meldung eines Schadenfalles oder eines Tierseuchenverdachts beim Veterinäramt Bodenseekreis, die Hinzuziehung eines Tierarztes und Stellung eines Antrags auf Entschädigung/Beihilfe.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt. Wir beraten Sie gerne.
Veterinäramt
Tel.: 07541 204-5177
Weitere Informationen
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg:
www.tsk-bw.de