Eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die frei von Arzneimittelrückständen sind, ist der sachgemäße und verantwortungsvolle Einsatz der Tierarzneimittel.
Der "graue Arzneimittelmarkt" sorgt dafür, dass hochwirksame Medikamente in die Hände der Tierhalter gelangen und Tieren in falscher Dosierung oder unter Missachtung der vorgeschriebenen Wartezeiten verabreicht werden.
Die amtstierärztliche Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken und der Mastbestände der Tierhalter sorgen in Ergänzung der im Rahmen der Fleischuntersuchung durchgeführten Rückstandsuntersuchungen dafür, dass "Hormonskandale" und anderer Arzneimittelmissbrauch seltene Ausnahmen bleiben.
Halter von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, müssen bei der Anwendung von Arzneimitteln durch den Tierarzt die entsprechenden Abgabebelege (früher „AuA“ Belege) aufheben. Werden erworbene oder vom Tierarzt abgegebene Arzneimittel selbst verabreicht, so ist ein Bestandsbuch zu führen. Hiervon ausgenommen sind frei verkäufliche Arzneimittel.
Sämtliche Nachweise sind in übersichtlicher, allgemein verständlicher und zeitlich geordneter Form fünf Jahre aufzubewahren und den Vertretern der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Veterinäramt
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Landesverband Baden-Württemberg
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