BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) ist bereits seit 1997 eine anzeigepflichtige Erkrankung nach Tierseuchenrecht. Für den Menschen ist dieses Virus ungefährlich.
Das Bovine Herpesvirus verursacht bei Rindern zwei unterschiedliche Krankheitsbilder:
- Bei der respiratorischen Form handelt es sich um eine durch Tröpfcheninfektion übertragene Nasen- und Luftröhrenentzündung, bekannt als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis).
- Die genitale Form wird beim Deckakt übertragen. Durch den Einsatz der künstlichen Besamung haben IPV (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis) bei weiblichen Rindern und IPV (Infektiöse Balanopostitis) bei Bullen an Bedeutung verloren.
Ein infiziertes Tier bleibt lebenslang Virusträger. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich, können es jederzeit unter bestimmten Vorraussetzungen (z. B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Dies macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen sehr schwierig.
Baden-Württemberg ist nun anerkannt frei von der Tierseuche BHV1
Seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16. Oktober 2015 gilt Baden-Württemberg nun als BHV1-freie Region. Neben Baden-Württemberg sind bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als BHV1-freie Regionen anerkannt. Auch die Länder Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden und die Schweiz besitzen den Status BHV1-frei. Der Rinderhandel zwischen BHV1-freien Regionen bzw. Ländern geht mit erleichterten Bedingungen einher. Die regelmäßigen Milch- bzw. Blutuntersuchungen auf BHV1 sind unbedingt weiterhin durchzuführen, auf die strikte Einhaltung der Untersuchungsintervalle ist zu achten. Rinder dürfen nach wie vor nur mit einem gültigen amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbracht oder in ein Drittland ausgeführt werden.
Sofern Sie Fragen haben sollten, steht Ihnen das Veterinäramt des Bodenseekreises gerne zur Verfügung.