Die klassische Geflügelpest/Aviäre Influenza (AI)/Vogelgrippe

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hauswassergeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel, insbesondere Hühnervögel und Truthühner, hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen (u. a. Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Augen- und Schnabelausfluss, Atemnot).

Lage in Deutschland/Baden-Württemberg
Informationen zur aktuellen Lage der Geflügelpest in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit).

Zur Gewährleistung einer landeseinheitlichen Umsetzung adäquater weitergehender Biosicherheitsmaßnahmen sowie der entsprechenden Information an die zuständige Behörde über die zeitnahe Veranlassung von Abklärungsuntersuchungen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine unbefristete „Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken“ erlassen.

Lage im Bodenseekreis

Die Vogelgrippe ist wieder im Bodenseekreis angekommen. Bei einer am 21.12.2024 in Friedrichshafen gefundenen Mantelmöwe hat das Friedrich-Löffler-Institut bei vorsorglichen Routineuntersuchungen Vogelgrippe-Viren vom Serotyp H5N1 festgestellt. Das Veterinäramt beim Landratsamt Bodenseekreis bittet daher um erhöhte Vorsicht bei Geflügelhaltungen.

Das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen wird als hoch eingestuft. Das Risiko für die breite Bevölkerung wird laut Robert-Koch-Institut aber als sehr gering eingestuft. Die Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis sind daher aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Das betrifft sowohl gewerbliche also auch Hobbyhaltungen mit nur einzelnen Tieren. Da eine Viruseinschleppung auch über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk möglich ist, muss auch in dieser Hinsicht unbedingt auf vorbeugende Hygiene geachtet werden.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden. Diese Registrierung von Tierhaltungen beim Veterinäramt ist kostenfrei.

Auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art sind dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere und Kadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden.