Wer Schusswaffen besitzt, muss der zuständigen Behörde die sichere Aufbewahrung nachweisen. Für Detailinformationen gibt es ein Merkblatt.
Der Nachweis kann z. B. durch Vorlage einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins für das Sicherheitsbehältnis erbracht werden. Sollten diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, genügt auch die Übersendung eines Fotos des Typenschildes, auf welchem die Sicherheitsklasse des Behältnisses zu erkennen ist. Gegebenenfalls kann auch eine Bescheinigung der Herstellerfirma vorgelegt werden. Sofern keiner dieser Nachweise erbracht werden kann, bitten wir um Übersendung von Fotos des Aufbewahrungsbehältnisses im geöffneten Zustand. Dabei müssen Tür- und Wandstärke sowie der Schließmechanismus erkennbar sein.
Das Landratsamt führt Kontrollen zur Feststellung der sicheren Aufbewahrung durch.
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Weitere Behörden
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Abteilung öffentliche Ordnung
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