Im Amt für Bauen, Klima und Mobilität wird eine große Bandbreite an Aufgaben und Dienstleistungen erfüllt, die für strukturelle Entwicklung des Bodenseekreises bedeutsam sind. Im Einzelnen sind dies folgende Themen- und Sachgebiete:
- Bauleitplanung
- Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
- Wirtschaftsförderung und EU-Fragen
- Tourismus
- Breitband
- Radverkehr
- Baurecht
- Denkmalschutz
- Wohnraumförderung
Der Bereich Baurecht ist für folgende 10 der 23 Kreisgemeinden als Untere Baurechtsbehörde sowie als Untere Denkmalschutzbehörde mit insgesamt rund 50.500 Einwohnern tätig:
- Gemeinde Daisendorf
- Gemeinde Frickingen
- Gemeinde Hagnau
- Gemeinde Heiligenberg
- Gemeinde Meckenbeuren
- Stadt Meersburg
- Gemeinde Neukirch
- Gemeinde Salem
- Gemeinde Stetten
- Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen
Aufgaben
Bauleitplanung
Die Gemeinden des Bodenseekreises haben die bauliche Entwicklung ihrer Gebiete in eigener Verantwortung zu steuern. Ihnen stehen dafür im Wesentlichen die Planungsinstrumente des Flächennutzungsplans, des Bebauungsplans und der städtebaulichen Satzungen zur Verfügung. Das Amt für Bauen, Klima und Mobilität übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Koordinierung der fachlichen Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung zur kommunalen Bauleitplanung
- Prüfung und Genehmigung von Flächennutzungsplänen und nicht von der Genehmigungspflicht ausgenommenen Bebauungsplänen
Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
- Stärkung und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bus und Bahn als Alternative zum Individualverkehr
- Mitgestaltung eines einheitlichen Tarifsystems als Gesellschafter des Verkehrsverbundes Bodensee-Oberschwaben bodo
- Aufstellung des Nahverkehrsplans
- Fragen der Finanzierung der Schülerbeförderung
Wirtschaftsförderung
Für den Bodenseekreis steht beim Amt für Bauen, Klima und Mobilität eine Ansprechpartnerin für den Bereich Wirtschaftsförderung und EU-Fragen zur Verfügung. Der Landkreis ist außerdem Gesellschafter der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH und der RITZ GmbH sowie Mitglied bei LEADER Westlicher Bodensee e. V. und bei der Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e. V.
Tourismus
Der Bodenseekreis ist Hauptgesellschafter der Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT).
Untere Baurechtsbehörde
Die Behörde ist in den zehn oben genannten Gemeinden für alle baurechtlichen Entscheidungen zuständig. Das Amt bindet dabei die betreffenden Gemeinden und weitere Fachbehörden ein, bearbeitet nachbarliche Einwände und berät zu allen damit zusammenhängenden Fragen:
- Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen)
- Anträge auf Baugenehmigung
- Anträge auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Kenntnisgabeverfahren
- Bauüberwachung
- Baupolizeiliche Maßnahmen (z. B. Baueinstellung, Abbruchsanordnung, Nutzungsuntersagung)
Untere Denkmalschutzbehörde
Die Behörde ist in den zehn oben genannten Gemeinden für alle denkmalschutzrechtlichen Entscheidungen zuständig. Das Amt bindet dabei die betreffenden Gemeinden und weitere Fachbehörden ein, bearbeitet nachbarliche Einwände und berät zu allen damit zusammenhängenden Fragen:
- Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Bescheinigungen nach den §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG (erhöhte Absetzung bei Baudenkmalen)
Wohnraumförderungsstelle
Die Wohnraumförderstelle ist für alle 23 Städte und Gemeinden es Bodenseekreises zuständig:
- Beratung über die Fördermöglichkeiten durch das Landeswohnraumförderprogramm beim Erwerb oder Bau eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung
- Entgegennahme der Anträge auf Wohnraumförderung und Weiterleitung an die L-Bank
Amt für Bauen, Klima und Mobilität
- Telefon
- +49 7541 204 5273
- andreas.rodich@bodenseekreis.de
- Telefon
- +49 7541 204 5384
- petra.arnegger@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
Baurecht und Wohnraumförderung
- Telefon
- +49 7541 204 5204
- matthias.schedler@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5241
- baurecht@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 77, Friedrichshafen