Soziale Dienste
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Dienste sind im Bodenseekreis in vier Regionen (West-See, West-Land, Mitte, Ost) eingeteilt und wohnortnah für Sie erreichbar zu folgenden Themen:
- Adoption/Stiefelternadoption
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Betreuungshilfe/Sozialpädagogische Familienhilfe (BH/SpFH)
- Fachdienst Eingliederungshilfe/KJHG § 35 a
- Fachdienst gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindergarten und Schule (FgE)
- Förderung der Familie (FdF)
- Jugendbegleitung
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
- Jugendgerichtshilfe (JGH)
Kinderschutz
Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen machen und dies dem Jugendamt melden wollen.
Während der Geschäftszeiten wenden Sie sich über die Tel.: 07541 204-5364 an den Bereitschaftsdienst.
Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich über die örtliche Polizeidienststelle an die Rufbereitschaft.
Verwaltung
Für die folgenden Sachgebiete gibt es im Jugendamt Ansprechpartner, die jeweils für die vier Regionen zuständig sind:
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften (BPV)
- Unterhaltsvorschuss
- Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)
Kinder, Jugendliche und Eltern können sich in schwierigen Lebenslagen, die das Thema Familie, Erziehung, Kinder betreffen, vertraulich an das Jugendamt wenden. Die gesellschaftlichen Veränderungen verunsichern immer mehr Familien und junge Menschen. Die Rahmenbedingungen werden für viele zunehmend schwieriger: Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, finanzielle Schwierigkeiten und der alltägliche Stress werden zu Herausforderungen, denen oft nur mit professioneller Unterstützung begegnet werden kann. Für die unterschiedlichsten Bereiche stehen Ihnen beim Jugendamt entsprechend ausgebildete Fachleute zur Verfügung.
Das Jugendamt des Bodenseekreises ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe und versteht sich als moderner Dienstleister. Mit anderen freien und öffentlichen Trägern schafft das Jugendamt ein vielfältiges soziales Leistungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern im Bodenseekreis. Unsere Fachkräfte arbeiten auf der Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen und orientieren sich an Ihrem Anspruch auf bedarfsgerechte, qualifizierte und lebenslagenbezogene Beratung und Hilfe. Alle Hilfen und Maßnahmen sind für Sie freiwillig und werden mit Ihnen abgesprochen. Konzeptionelle Standards, regelmäßige Fortbildung und Supervision für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern die Qualität unserer Angebote.
Unsere Angebote werden in enger Zusammenarbeit mit freien Trägern und anderen Ämtern unseres Sozialdezernats entwickelt und durchgeführt. Machen Sie Gebrauch von unseren Angeboten, denn je früher Sie sich informieren und beraten lassen, desto wirksamer und Erfolg versprechender kann unsere Unterstützung sein. Alle Anfragen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich und sensibel behandelt.
Als Kinder und Jugendliche könnt Ihr Euch selbstverständlich auch direkt an uns wenden.
Aufgaben
Im Jugendamt des Bodenseekreises sind über 100 Personen tätig. Es gliedert sich in die Bereiche Soziale Dienste (Pädagogik) und Verwaltungsdienste.
Jugendamt
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5617
- elke.heer@bodenseekreis.de
Weitere Ansprechpersonen
Sozialer Dienst, Tagespflege, Vollzeitpflege
Tel.: 07541 204-5364
Jugendbegleitung, Jugendgerichtshilfe
Tel.: 07541 204-3382
Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt
Tel.: 07541 204-5129
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Tel.: 07541 204-5988
Unterhaltsvorschusskasse
Tel.: 07541 204-5391
Zuschüsse zu Tagespflege und Tageseinrichtungen
Tel.: 07541 204-5621
Sprechzeiten
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr