Die Sozialplanung ist als Stabsstelle direkt dem Sozialdezernenten zugeordnet. Ihre Aufgabe ist die Weiterentwicklung der sozialen Hilfesysteme entsprechend den veränderten Bedarfen unserer dynamischen Gesellschaft. Dies ist nur möglich, wenn an den Planungen sowohl Fachleute als auch die betroffenen Menschen beteiligt werden. Sozialplanung im Bodenseekreis ist deshalb als demokratischer Partizipationsprozess gestaltet. Der Kreis versteht sich als Impulsgeber, Koordinator und Moderator der Planung. Die Planungsaufträge erteilt der Kreistag, die Ergebnisse werden von ihm beschlossen.
Aufgaben
- Altenhilfeplanung
- Behindertenhilfeplanung
- Bildungsregion Bodenseekreis
- Psychiatrieplanung
- Suchthilfeplanung/Suchtprävention
- Bürgerschaftliches Engagement
Weil Planung nicht als abgeschlossener Prozess, sondern als permanenter Vorgang verstanden wird, sind für die Bereiche 1. - 4. auf Dauer angelegte Kooperations- und Vernetzungsstrukturen geschaffen worden, deren Leitung bei der Sozialplanung liegt. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Querschnittsthema aller Bereiche. Die Sozialplanung steht zudem in enger Kooperation mit der Jugendhilfeplanung und der Gesundheitsplanung.
Sozialdezernat
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