Die wichtigste Aufgabe des Veterinäramts ist der Schutz des Verbrauchers, vor allem durch die Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene, der Tiergesundheit und der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Zum Schutz der Tiere führen wir Kontrollen von Tierhaltungen und -transporten durch und sind in der Tierseuchenbekämpfung tätig.
Im Veterinäramt arbeiten 5 Tierärzte, 8 Lebensmittelkontrolleure und 5 Verwaltungsmitarbeiter. Diese führen jährlich etwa 3.200 Kontrollen in Lebensmittelbetrieben und 1.100 Kontrollen in Tierhaltungen durch.
Aufgaben
Lebensmittelsicherheit
Durch Kontrollen und Probenahmen in Lebensmittelbetrieben wie z.B. Küchen, Metzgereien schützen wir den Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung und vor Täuschung und Irreführung durch Lebensmittel:
- Zulassungsverfahren
- Hygienekontrollen, Überprüfung der Eigenkontrollen
- Probennahmen für mikrobiologische, chemische, physikalische, u. a. Untersuchungen
- Überprüfung der Kennzeichnung
- Verfolgung von Fällen der Täuschung oder Irreführung
- Einleitung von Straf-, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren
- Ermittlung bei Verbraucherbeschwerden
Überwacht werden alle Betriebe, die Lebensmittel (tierische wie z. B. Milch, Eier, Fleisch und deren Produkte oder pflanzliche wie Obst, Gemüse, Tee u. a.) herstellen, bearbeiten, verpacken, handeln, verkaufen, etc.
Fleischhygiene
Die Einhaltung der Tierschutzvorgaben und der hygienischen Anforderungen in Schlachtbetrieben und Metzgereien ist für die Sicherheit unseres Fleisches und der daraus entstehenden Produkte von enormer Wichtigkeit - wir überwachen die Einhaltung der entsprechenden Normen:
- Zulassungsverfahren
- Hygienekontrollen, Überprüfung der Eigenkontrollen
- Probennahmen und Untersuchungen insbesondere auf Rückstände
- Einleitung von Straf-, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren
- Tierschutzkontrollen während der Schlachtung
Überwacht werden schlachtende und nichtschlachtende Metzgereien, Filialen und alle Betriebe, die mit Fleisch und Produkten aus Fleisch umgehen.
Tierschutz
Das Leben und das Wohl der Tiere als unsere Mitgeschöpfe muss geschützt werden. Wir kontrollieren deshalb Tierhaltungen - landwirtschaftliche und bei Hinweisen auch private - und Tiertransporte, um Missstände und Verstöße gegen das Tierschutzrecht abzustellen:
- Tierschutzrechtliche Genehmigungen für den Handel, die Zucht
- Anlassbezogene und routinemäßige Kontrollen von Tierhaltungen
- Einleitung von Straf-, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren
- Überwachung von Tiertransporten
Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
Insbesondere soll der Mensch vor Erkrankungen durch Tiere, wie z. B. der Tollwut, der Geflügelpest, Salmonellen geschützt werden. Dies geschieht durch Untersuchungen und Kontrollen des Handels. Aber auch unsere Landwirtschaft soll durch Überwachungsprogramme und die Tierseuchenbekämpfung vor Einbußen durch Erkrankungen und Seuchen geschützt werden:
- Registrierung von Tierhaltungen
- Überwachung von regelmäßig durchzuführenden Untersuchungen
- Überwachung des Handels im Heimtier- wie im Nutztierbereich
- Probenentnahmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung
- Zulassungen im Bereich des Handels
- Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
- Einleitung von Straf-, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren
Tierarzneimittelüberwachung
Neben der Kontrolle des lauteren und korrekten Handels mit Tierarzneimitteln, wird das Hauptaugenmerk auf die Sicherheit der Lebensmittel gelegt. Durch Betriebskontrollen und Probennahmen wird sichergestellt, dass keine Rückstände von Tierarzneimitteln in die Lebensmittelkette gelangen:
- Anlassbezogene und regelmäßig durchgeführte Kontrollen von tierhaltenden Betrieben
- Probennahmen zur Untersuchung auf Rückstände
- Ermittlungen bei Funden von Rückständen in Lebensmitteln
Veterinäramt
- Telefon
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