Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürger des Landkreises. Der am 9. Juni 2024 gewählte und bis 2029 amtierende Kreistag des Bodenseekreises umfasst 62 Mitglieder. Die Mitglieder im Kreistag sind ehrenamtlich tätig.
Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, die im Verantwortungsbereich des Landkreises liegen. Die sind insbesondere Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Städte und Gemeinden übersteigen würden. Aufgaben, die das Landratsamt in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde erfüllt, liegen nicht im Entscheidungsbereich des Kreistages.
Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen bildet der Kreistag aus seiner Mitte verschiedene Ausschüsse, die dem Kreistag obliegende Aufgaben vorberaten oder auch abschließend entscheiden. Die "Kreisgesetze" nennt man Satzungen. Die wichtigsten Satzungen, die der Kreistag zu verabschieden hat, sind die Hauptsatzung und die jährliche Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Durch die Hauptsatzung des Landkreises kann der Kreistag den beschließenden Ausschüssen bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen, über die diese dann selbständig entscheiden.
Den Vorsitz im Kreistag und seinen Ausschüssen führt der Landrat.
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