Die Europawahlen finden gemäß dem Europawahlgesetz (EuWG) alle fünf Jahre statt. Das Wahlgebiet für den Bodenseekreis umfasst den ganzen Landkreis. Wahlberechtigt sind, sofern sie die Voraussetzungen des § 6 EuWG erfüllen, alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben.
Ergebnisse der Europawahl am 9. Juni 2024 im Bodenseekreis
Die vorläufigen Wahlergebnisse der Gemeinden im Wahlkreis 67 werden am Sonntagabend zuerst auf der Wahl-Internetseite des kommunalen Rechenzentrums Komm.ONE veröffentlicht, sobald die Stimmen in allen Wahllokalen der jeweiligen Gemeinde ausgezählt und digital erfasst worden sind. Aus technischen Gründen um einige Minuten zeitversetzt sind diese Ergebnisse dann auch auf dieser Seite abrufbar.
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