Anschrift
Landratsamt Bodenseekreis
88041 Friedrichshafen
info@bodenseekreis.de (Bitte benennen Sie die Fachstelle oder den Empfänger Ihrer Nachricht möglichst genau oder verwenden möglichst die direkte E-Mail-Adresse dieser Fachstelle.)
oder
info@bodenseekreis.de-mail.de (für rechtsverbindlichen und geschützten Schriftverkehr)
Gebäudeadresssen, Lageplan und Wegbeschreibung finden Sie hier
S/MIME-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation
Informationen für die S/MIME-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation finden Sie hier.
Telefonische Erreichbarkeit
Tel.: 115* (werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr) (deutschlandweit ohne Vorwahl, aus dem Ausland: +49 115)
Tel.: 07541 204-0 (zu den allgemeinen Öffnungszeiten)
*Einheitliche Behördenrufnummer, aus dem Festnetz und bei vielen Mobilfunkanbietern zum Ortstarif und kostenlos bei Flatrate.
Ihre Ideen & Hinweise
www.sags-doch.de ist der Bürger-Hinweis-Service des Landratsamtes und der Stadt Friedrichshafen.
Allgemeine Öffnungszeiten der Dienststellen (sofern nicht anders angegeben)
Montag - Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag zusätzlich | 14:00 - 17:00 Uhr |
Öffnungszeiten des erweiterten Bürgerservices
Bürgerbüro Abfallwirtschaftsamt:
Montag - Freitag | 07:30 - 13:00 Uhr |
Donnerstag durchgehend | 07:30 - 17:00 Uhr |
Schifffahrtsbehörde:
Montag - Freitag | 07:30 - 13:00 Uhr |
Donnerstag durchgehend | 07:30 - 17:00 Uhr |
Zulassungsbehörde Friedrichshafen im Erdgeschoss des Gebäudes Glärnischstraße 1 - 3:
Montag und Donnerstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch und Freitag | 07:30 - 13:00 Uhr |
Zulassungsbehörde Überlingen in der Rengoldshauser Straße 11:
Montag - Freitag | 07:30 - 13:00 Uhr |
Dienstag zusätzlich | 14:00 - 17:00 Uhr |
Zulassungsbehörde Tettnang in der Schützenstraße 5 (altes Forstamt):
Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Fahrerlaubnisbehörde im Erdgeschoss des Gebäudes Glärnischstraße 1 - 3:
Montag - Freitag | 07:30 - 13:00 Uhr |
Donnerstag durchgehend | 07:30 - 17:00 Uhr |
Dolmetscherdienste
für Menschen mit Behinderung
TESS ist ein Telefondolmetschdienst. Hörgeschädigte Menschen können damit auf zwei Arten mit Hörenden telefonieren:
- In Gebärdensprache mit TeSign
oder
- in Schriftsprache mit TeScript.
In beiden Fällen können hörgeschädigte Menschen auch selbst sprechen, wenn sie wollen.
In den Diensten übersetzen Schrift- oder Gebärdensprachdolmetschende das Telefongespräch.
Die TESS - Relay-Dienste wurden von der Bundesnetzagentur beauftragt, hörgeschädigten Menschen einen Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst zu ermöglichen. TESS soll somit dafür sorgen, dass hörgeschädigte Menschen wie hörende Menschen telefonieren können.
Hörende Anruferinnen und Anrufer rufen über ein normales Telefon im Dolmetschdienst an und nennen dem Dolmetschenden den Namen der Person, die sie sprechen möchten. Die Kundennummer kann zusätzlich zur Identifikation genutzt werden.
- Telefonnummer für hörende Anruferinnen und Anrufer, die bei TeScript-Nutzerinnen und -Nutzern privat anrufen wollen:
01805 837788 - Telefonnummer für hörende Anruferinnen und Anrufer, die bei TeSign-Nutzerinnen und -Nutzern privat anrufen wollen:
01805 837799 - Die Kosten für die Servicerufnummer 01805 trägt die Anruferin/der Anrufer, zur Zeit 0,14 Euro pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz. Preis für Anrufe aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 Euro pro Minute.