Einen Mehrbedarf, der also nicht von den Regelbedarfen abgedeckt wird, kann das Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld gewähren:

  • bei Schwangerschaft
  • bei Alleinerziehung
  • für Menschen mit Behinderung (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • für Menschen, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen

Für laufende, unabweisbare und besondere Bedarfe kann darüber hinaus auf Antrag gegebenenfalls ein Sonderbedarf anerkannt werden.


Sofortzuschlag

Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die existenzsichernde Mindestsicherungsleistungen beziehen, erhalten einen Sofortzuschlag zu ihrem Regelsatz von 20 Euro im Monat.


Tablet, PC & Co. für Distanzunterricht

Das Jobcenter kann für Schülerinnen und Schüler die Kosten für einen PC, für ein Laptop oder Tablet nebst Zubehör wie z. B. Drucker, Druckerpatronen etc. zur Teilnahme am schulischen Distanzunterricht übernehmen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht wird ein digitales Endgerät benötigt.
  • Es stehen keine Leihgeräte der Schule, Schulträger, schulischer Fördervereine oder Stiftungen zur Verfügung.
  • Im Haushalt ist kein digitales Endgerät vorhanden, das für den Distanzunterricht zur Verfügung steht.
  • Es wird eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht bzw. eine Ausbildungsvergütung bezogen.

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die einen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben.

Die Antragsstellung erfolgt mit dem Formular "Bedarfsanzeige". Die Schule muss den Bedarf auf diesem Formular (Teil B) bestätigen.

Das Infoblatt des Kultusministeriums Baden-Württemberg enthält Hinweise zu den Anforderungen, über die die digitalen Endgeräte für die Teilnahme am Fernunterricht verfügen müssen.

Beratungsstelle Jobcenter

E-Mail   jobcenter@bodenseekreis.de
Telefon +49 7541 204-3800
 Albrechtstraße 77
 88045 Friedrichshafen