Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei der Berechnung der Leistungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Dafür gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Angemessenheitsgrenzen verbindliche Angemessenheitsgrenzen.
Sie sind verpflichtet, diese Leistungen nur für die Miete zu verwenden. Eine Direktüberweisung an die Vermieterin/den Vermieter ist im Einzelfall möglich.
Umzug
Wer von aus einem anderen Landkreis in den Bodenseekreis ziehen und dort Bürgergeld-Leistungen erhalten möchte, muss vorab eine sogenannte Zusicherung beim Jobcenter Bodenseekreis beantragen.
Auch wer innerhalb des Bodenseekreises umziehen möchte, muss vorab eine Zusicherung beim Jobcenter Bodenseekreis beantragen.
Wer aus dem Bodenseekreis wegziehen möchte, muss beim zuständigen Jobcenter des neuen Wohnorts die Zusicherung einholen.
Besondere Regelungen gelten für junge Menschen unter 25 Jahren, die aus dem Elternhaus ausziehen möchten. Hier muss ein Auszugsantrag vorab gestellt werden, da in der Regel bis 25 kein Auszug aus dem Elternhaus möglich ist, wenn danach Bürgergeld bezogen werden soll.
Ohne vorherige Zusicherung können Kosten der Unterkunft und Heizung nicht oder nur teilweise übernommen werden!
Energie sparen
Sowohl steigende Preise für Kraftstoffe, Energie und auch Lebensmittel als auch Maßnahmen des Klimaschutzes erhöhen die monatlichen Ausgaben der Haushalte stark. Die Energieagentur Bodenseekreis bietet kostenlose Beratungen für den individuellen Haushalt an und gibt praktische Tipps fürs Energiesparen.
Beratungsstelle Jobcenter
jobcenter@bodenseekreis.de | |
Telefon | +49 7541 204-3800 |
Albrechtstraße 77 88045 Friedrichshafen |
Informationsmaterial
- Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (Mietobergrenzen) im Bodenseekreis (pdf)
- Hinweise zur Wohnungssuche für Bezieher von Bürgergeld (pdf)
- Geld sparen mit einer Energieberatung der Energieagentur Bodenseekreis