Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten oder sogar eine Ausbildung zu absolvieren, ist insbesondere für alleinerziehende Mütter und Väter von großer Bedeutung. Oftmals ist dies sogar die einzige Chance, ins Berufsleben (wieder-)einzusteigen. Aber auch für Unternehmen sind Teilzeitmodelle eine interessante Option: motivierte Fachkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf diese Weise für das Unternehmen erhalten bleiben oder gewonnen werden. Zahlreiche "Erfolgsstorys" von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen und -gebern/-geberinnen zeigen, dass sich Teilzeit für beide Seiten lohnt.
Insbesondere für Personalverantwortliche in Unternehmen haben wir nachfolgend einige weiterführende Informationen zusammengetragen, die dabei helfen sollen, die für die jeweilige Situation vor Ort passende Teilzeitlösung zu finden.
Das Jobcenter im Landratsamt Bodenseekreis fördert und unterstützt aktiv gemeinsam mit vielen Kooperationspartnern im Landkreis die Verankerung der Teilzeitausbildung in der regionalen Wirtschaft.
Wir nehmen gerne Ihre offenen Stellenangebote jeglicher Art entgegen und unterstützen Sie individuell und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten bei Ihrer Personalbeschaffung.
Was ist Teilzeitausbildung?
Seit 01.04.2005 gibt es durch die gesetzliche Grundlage in § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwei Möglichkeiten der Teilzeitausbildung:
- Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden.
- Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.
Für wen ist eine Teilzeitausbildung möglich?
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung ausschließlich
- für junge Mütter und Väter
- für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen
- für Menschen mit Behinderung
für berufserfahrene Erwachsene auch in Form einer Umschulung, wenn einer der genannten Gründe vorliegt.
In welchen Berufen ist eine Teilzeitausbildung möglich?
Grundsätzlich in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen nach dem BBiG oder der Handwerksordnung
Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber?
- Reduzierte Ausbildungsvergütung durch reduzierte wöchentliche Arbeitszeit
- Volljährige, uneingeschränkt einsetzbare Auszubildende
- Motivierte und engagierte Auszubildende, meist junge Mütter mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein
- Anerkennung als attraktiver Arbeitgeber für Fachkräfte aufgrund familienfreundlicher Strukturen
- Unterstützendes Beratungsangebot während der Ausbildung durch das Jobcenter
Besonderheiten bei Umschulung
- Ausbildungssuchende werden vor Ausbildungsbeginn im Rahmen eines Lehrgangs vorbereitet.
- Schulkenntnisse sind aufgefrischt, Berufswahl ist geklärt, Kinderbetreuung ist geregelt.
- Übernahme der Prüfungsgebühren möglich.
- Zusätzlich reduzierte Ausbildungsvergütung in Absprache mit dem Jobcenter (der
Lebensunterhalt wird durch das Jobcenter sichergestellt).
Bei Umschulung in Teilzeit erfolgt die Verkürzung durch Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens ein Drittel. Das Jobcenter muss vorab über die Notwendigkeit der Umschulung entscheiden.
Welche Hilfen haben Auszubildende während der Teilzeitausbildung?
- Ausbildungsbegleitende Hilfen bzw. umschulungsbegleitende Hilfen können in Anspruch genommen werden
- Die Agentur für Arbeit berät über Berufsausbildungsbeihilfe sowie Kindergeld und Kinderzuschlag
- Das Sozialamt berät über die Möglichkeiten Wohngeld zu beantragen
- Beim Jugendamt können Kinderbetreuungskosten beantragt werden
- Das Jobcenter des Landratsamtes kann mit Übergangsleistungen die Aufnahme einer Ausbildung erleichtern und während der Ausbildung den Lebensunterhalt ergänzen
- Beratungsangebote beim Jobcenter sowie bei Fachdiensten und Bildungseinrichtungen können wahrgenommen werden
- Unterstützungsnetzwerke stehen zur Verfügung