Infoveranstaltungen zum Kinderschutz
Veranstaltung für Fachkräfte der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII, Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG und weitere Personen die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen § 8b SGB VIII
Fachkräfte der Jugendhilfe sind verpflichtete eine Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorzunehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Auch Berufsgeheimnisträger und Personen die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen haben Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Die Infoveranstaltung soll Informationen und Sicherheit in Bezug auf folgende Themen geben:
- Begriffsdefinitionen
- Gesetzliche Grundlagen
- Vorgehen bei Verdacht auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung innerhalb der Institution/Einrichtung
- Ablauf einer Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- Meldung an das Jugendamt und Vorgehen des Jugendamtes im Kinderschutz
Termine und Veranstaltungsorte:
Dienstag, 2. Juli 2024, 09:00 bis 11:00 Uhr, im Landratsamt, Glärnischstr. 1 - 3, Glärnischsaal (G 401)
Donnerstag, 4. Juli 2024, 14:00 bis 16:00 Uhr, im Landratsamt, Albrechstr. 77, Säntissaal (Z 711)
Maximale Teilnehmerzahl:
Im Glärnischsaal können max. 40 Personen und im Säntissaal max. 60 Personen teilnehmen
Weitere Informationen:
Die Infoveranstaltung ist kostenfrei. Sie werden währenddessen mit Getränken versorgt.
Jugendamt
- Telefon
- +49 7541 204 5308
- sabrina.muenzer@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen