Infoveranstaltungen zum Kinderschutz
Veranstaltung für Fachkräfte der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII, Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG und weitere Personen die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen § 8b SGB VIII
Fachkräfte der Jugendhilfe sind verpflichtete eine Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorzunehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Auch Berufsgeheimnisträger und Personen die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen haben Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Die Infoveranstaltung soll Informationen und Sicherheit in Bezug auf folgende Themen geben:
- Begriffsdefinitionen
- Gesetzliche Grundlagen
- Vorgehen bei Verdacht auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung innerhalb der Institution/Einrichtung
- Ablauf einer Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- Meldung an das Jugendamt und Vorgehen des Jugendamtes im Kinderschutz
Termine und Veranstaltungsorte:
Mittwoch, 2. Juli 2025, 09:00 bis 11:30 Uhr,
Donnerstag, 10. Juli 2025, 13:00 bis 15:30 Uhr,
Mittwoch, 16. Juli 2025, 13:00 bis 15:30 Uhr,
Freitag, 18. Juli 2025, 09:00 bis 11:30 Uhr,
jeweils im Landratsamt Bodenseekreis, Glärnischstr. 1 - 3, Glärnischsaal (G 401), 88045 Friedrichshafen
Maximale Teilnehmerzahl:
Im Glärnischsaal können max. 40 Personen teilnehmen.
Weitere Informationen:
Die Infoveranstaltung ist kostenfrei. Sie werden währenddessen mit Getränken versorgt.
Anmeldeformular
Jugendamt
- Telefon
- +49 7541 204 5308
- sabrina.muenzer@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Anmeldefrist ist Montag, 23. Juni 2025.
Hinweis zur Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen muss das Anmeldeformular für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer einzeln ausgefüllt werden.
Bitte teilen Sie uns Ihre Absage spätestens fünf Tage vor der Veranstaltung mit, damit Personen auf der Warteliste die Möglichkeit haben nachzurücken.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.