Grundsätzlich kann jede Person, die die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, Pflegekinder aufnehmen. Ob Sie in einer „klassischen“ Familie mit eigenen Kindern, in einer Partnerschaft oder alleine leben, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass diese Aufgabe zu Ihrem Leben passt.

Gute Voraussetzungen sind:

  • Sie haben Platz in Ihrer Wohnung und in Ihrem Leben
  • Sie sind ausgeglichen und belastbar
  • Ihr Partner, Ihre Familie und Ihr Umfeld unterstützen Sie
  • Sie verfügen über einen gesicherten Lebensunterhalt
  • Sie haben eine Vorstellung von pädagogischen Ansätzen und können sich in die Bedürfnisse „besonderer“ Kinder einfühlen

Wenn Sie nach einer Beratung mit uns den Entschluss gefasst haben, Pflegeeltern werden zu wollen, bereiten wir sie systematisch auf diese Aufgabe vor. Auch die aktiven Pflegeeltern werden durch die Fachleute des Jugendamts begleitet und unterstützt.

Bewerbung als Pflegefamilie

Hat sich nach der ersten grundlegenden Information und einem Beratungsgespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen beim Fachdienst Pflegefamilienarbeit. Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie direkt beim Fachdienst. Dieser prüft dann Ihre Bewerbung und vereinbart Gesprächstermine, um Sie näher kennenzulernen. Diese Gespräche finden bei Ihnen zu Hause statt, damit die Fachkräfte einen ersten Eindruck von Ihnen als Familie und Ihrer häuslichen Umgebung bekommen.

Vorbereitungsseminar

Um Sie auf die Aufnahme von einem Pflegekind und die damit verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten vorzubereiten, bietet der Fachdienst Pflegefamilienarbeit allen werdenden Pflegefamilien einen Grundkurs mit vier Abendveranstaltungen und einem Samstagskurs an. Die Teilnahme an diesem Qualifikationskurs ist verpflichtend und Voraussetzung dafür, ein Pflegekind aufzunehmen.

Inhalte des Grundkurses:

  • Organisatorische, rechtliche und finanzielle Grundlagen
  • Motivation und Erwartungen von Pflegeeltern
  • Kind mit/in zwei Familien
  • Phasen im Pflegeverhältnis (mit entwicklungspsychologischen Grundlagen) 
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie und Jugendamt
  • Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegefamilien
  • Austausch mit erfahrenen Pflegeeltern

Begleitung durch den Fachdienst

Das können Pflegeeltern von uns erwarten:

  • Erstbegleitung bei Neubelegungen, Fortbildung und Coaching
  • Laufende Beratung und Unterstützung, immer ein offenes Ohr
  • Finanzielle Entlastung (monatliches Pflegegeld)
  • Austausch und Geselligkeit mit anderen Pflegeeltern

Häufig gestellte Fragen interessierter Eltern

  • Darf ich einer Berufstätigkeit nachgehen?
    Bei der Aufnahme eines Pflegekinds ist es prinzipiell möglich, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Rahmen und Umfang der beruflichen Tätigkeit sollte allerdings zum Alter und zum Entwicklungsstand des Kindes passen.
     
  • Müssen wir verheiratet sein?
    Aufgrund der Vielfalt unterschiedlicher Lebensstile ist es nicht ausschlaggebend, ob Sie verheiratet sind. Entscheidend ist, ob Sie einen Platz in Ihrem Leben für ein Pflegekind haben - nicht nur im räumlichen Sinn. Es muss auch nicht zwingend eine Familie sein, die ein Pflegekind aufnimmt. Auch kinderlose Paare oder Singles können u. U. gute Pflegeeltern sein. 
     
  • Braucht das Pflegekind ein eigenes Zimmer?
    Je nach Alter und Entwicklung des Kindes ist es nicht zwingend notwendig, ein eigenes Zimmer bereitzustellen. 
     
  • Spielt mein Alter eine Rolle?
    Das Alter einer Pflegeperson ist von zentraler Bedeutung, wenn die Voraussetzungen beim Kind so gegeben sind, dass eine Vermittlung in eine Dauerpflege erfolgen soll. Bei einem Säugling kann dieser Zeitrahmen bis zur Verselbständigung sein. Aus diesem Grund werden jüngere Kinder auch eher in jüngeren Familien vermittelt. Darüber hinaus spielen der gesundheitliche Zustand und die individuelle Belastbarkeit eine größere Rolle als das Alter.     
     
  • Wie lange wird ein Kind bleiben?
    Die Dauer eines Pflegeverhältnisses ist sehr unterschiedlich. Die Unterbringung kann von wenigen Tagen bis zu vielen Jahren dauern. Wichtig zu wissen ist, dass Pflegekinder immer Kinder auf Zeit sind und es keine Garantie gibt, wie lange ein Kind in einer Pflegefamilie lebt. 
     
  • Wie alt sind die Pflegekinder?
    Die Pflegekinder sind in der Regel zwischen 0 bis 16 Jahre alt. Auch ältere Jugendliche können in eine Pflegefamilie untergebracht werden, sofern sie noch ein familiäres „Nest“ benötigen. 

Jugendamt

Telefon
+49 7541 204 5058
E-Mail
christian.kern@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5646
E-Mail
angelika.waldherr@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen